In Deutschland greifen wieder strengere Corona-Regeln, auch um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Zur Eindämmung der neuen Omikron-Variante des Coronavirus sind auch in Brandenburg seit 27.12.2021 schärfere Maßnahmen in Kraft.
- Die schärferen Regeln betreffen etwa die Kontaktbeschränkungen.
- Was gilt also für private Treffen?
- Was muss man in der Gaststätte beachten?
- Die aktuellen Corona-Regeln in Brandenburg laut Verordnung in der Übersicht.
Neue Corona-Regeln in Brandenburg gelten auch im neuen Jahr 2022
Bundesweit sind die Corona-Einschränkungen im Kampf gegen die Pandemie verschärft worden. Auch Ministerpräsident Dietmar Woidke und sein Kabinett haben neue Corona-Regeln beschlossen. Seit Montag, 27.12.2021, greifen in Brandenburg die neuen Maßnahmen. Diese Beschränkung sollen zunächst bis zum 19.01.2022 gelten, teilte das Gesundheitsministerium mit.
Kontaktbeschränkungen in Brandenburg: Strengere Regeln für private Treffen – auch für Geimpfte
Von den Kontaktbeschränkungen sind in Brandenburg nun auch Geimpfte und Genesene betroffen. Mindestens bis zum 11. Januar 2022 gilt nämlich bei privaten Treffen drinnen oder draußen eine Obergrenze von zehn Menschen. Wenn in einem Haushalt jemand ohne Corona-Impfung dabei ist, ändert sich nichts: Zu privaten Treffen dürfen nur bis zu zwei Menschen eines anderen Haushalts hinzukommen, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Corona Regeln für Restaurants in Brandenburg: Das gilt in Gaststätten
Auch in Gaststätten und Restaurants gibt es Corona-Regeln zu beachten, auch wenn es keine aktuellen Änderungen gibt. Nach wie vor müssen die Kontaktdaten der Gäste erfasst werden. Weiterhin gilt in Brandenburg die 2G-Regel in der Gastronomie. Zutritt haben:
- geimpfte Personen
- genesene Personen
- Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
- Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (mit negativem Test)
- Personen, für die es aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Stiko gibt (die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen. Die Bedingung ist zudem ein negativer Testnachweis und die Pflicht, grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen)
Friseur, Hotel, Schwimmbad: Wo in Brandenburg gilt die 2G-Regel?
In Brandenburg gilt derzeit eine Art ein Lockdown für Ungeimpfte durch die 2G-Regel, die nur Geimpften und Genesenen Zutritt ermöglicht. Und zwar zu folgenden Bereichen:
- Gastronomie
- Beherbergungsbetriebe
- Einzelhandel (mit Ausnahmen in der grundversorgung)
- Veranstaltungen
- körpernahe Dienstleistungen, etwa Friseure
- Kultur- und Freizeitstätten
- Spaß- und Freizeitbäder
- Diskotheken und Clubs
- Sportanlagen
- Zoos
- Botanische Gärten
Einzelhandel in Brandenburg: Das gilt für Buchläden, Baumärkte und Co.
Im Einzelhandel in Brandenburg gilt die 2G-Regel. Nach wie vor haben Ungeimpfte aber Zutritt zu folgenden Geschäften:
- Lebensmittelgeschäfte wie Supermärkte
- Getränkemärkte
- Drogerien
- Apotheken
- Tierbedarfshandel
- Baufachmärkte
- Floristikgeschäfte
- Buchhandel
- Zeitungs- und Zeitschriftenhandel
- Poststellen
- Tankstellen
- Banken und Sparkassen
- öffentliche Bibliotheken
Die Einführung von Bändchen zur Kontrolle von Impf- oder Testnachweisen in Einkaufszentren und Kaufhäusern ist in Brandenburg nun rechtlich geregelt. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) sagte am Donnerstag im Gesundheitsausschuss des Landtags, die sogenannte Bändchenregelung werde in der neuen Corona-Verordnung aufgeführt und damit auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt. Bisher musste jeder Betreiber dem Ministerium zufolge selbst kontrollieren, ob es einen Impf- oder Testnachweis gibt. Der Einzelhandel hat beispielsweise in größeren Einkaufszentren die Bändchen eingeführt.
Hotspot-Regionen in Brandenburg: Nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte
In Hotspot-Regionen bleiben nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Kraft. Von 22 Uhr bis 6 Uhr ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur in bestimmten Fällen zulässig. In Hotspots gilt die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte auch in der Silvesternacht.
Als Hotspot-Regionen gelten Landkreise und kreisfreien Städte, in der die Inzidenz für drei Tage am Stück den Schwellenwert von 750 überschreitet. Außerdem muss landesweit der Anteil der Covid-Patienten auf Intensivstationen in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten den Schwellenwert von mindestens zehn Prozent erreicht haben. Das ist aktuell gegeben.
Obergrenze für Demos im Freien in Brandenburg
Für Demos im Freien gilt eine Obergrenze von 1000 Teilnehmern plus Maskenpflicht und Mindestabstand. Die Proteste von Kritikern der Corona-Maßnahmen und Impfgegnern in Brandenburg hatten zuletzt weiter Zulauf.
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