Das neue Infektionsschutzgesetz ist beschlossene Sache. Der Bundesrat hat dem Gesetz zu gestimmt. Die neuen Regelungen beinhalten 3G am Arbeitsplatz sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Natürlich müssen diese Regeln auch in den einzelnen Bundesländern kontrolliert werden. Aber wie teuer ist ein Verst0ß gegen die Maskenpflicht oder die Angabe falscher Kontaktdaten oder gefälschten Test- und Impfnachweisen?

Wie hoch sind die Bußgelder in den einzelnen Bundesländern?

Corona-Verstöße in Baden-Württemberg

  • Kein Tragen einer Maske: 70 Euro
  • Teilnahme an Veranstaltungen oder Betreten von Einrichtungen ohne einen Impf- oder Genesenen­nachweis vorzulegen: 200 Euro
  • Verstoß gegen die Pflicht zur Überprüfung eines Test-, Impf- oder Genesenen­nachweises: 650 Euro
  • Falsche Angaben zu Kontaktdaten: 100 Euro

Corona-Verstöße in Bayern

  • Verstoß gegen die Maskenpflicht: 250 Euro
  • Veranstalter und Restaurantbetreiber die ihren Kontrollpflichten nicht nachkommen: 5000 Euro
  • Kontaktdaten nicht erheben: 1000 Euro
  • Angabe falscher Kontaktdaten: 250 Euro

Corona-Verstöße in NRW

  • Verstoß gegen die Maskenpflicht: 150 Euro statt bisher 50 Euro
  • Angabe falscher Kontaktdaten: 250 Euro
  • Nutzung eines fremden oder gefälschten Tests: 1000 Euro

Corona-Verstöße in Berlin

  • Verstoß gegen die Maskenpflicht: 100 bis 500 Euro
  • Angabe falscher Kontaktdaten: 100 bis 1000 Euro
  • Nichtnachkommen: 100 bis 10.000 Euro
  • Wer die Qurantäne nicht einhält: 1000 bis 5000 Euro.
  • Bußgeldkatalog für Berlin

Corona-Verstöße in Thüringen

  • Nichteinhalten des Mindestabstands: 100 bis 150 Euro
  • Keine oder fal­sche Ver­wen­dung der Mund-Nasen-Be­deck­ung: 60 Euro
  • Ver­stoß gegen Be­suchs­verbot: 150 Euro

Corona-Verstöße in Schleswig-Holstein

  • Kein oder kein vollständiges Hygienekonzept erstellt: 500 bis 3000 Euro
  • Vorsätzliche Falsch- oder unvollständige Angabe von Kontaktdaten: 1000 Euro
  • Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung: 150 Euro

Corona-Verstöße in Mecklenburg-Vorpommern

  • Verstoß gegen Masken­pflicht: 50 Euro bis 150 Euro
  • Teilnahme an nicht genehmigten Veranstaltungen: 400 Euro
  • Nicht­ein­halten der Auf­lagen bei fa­mi­liären Zu­sam­men­künf­ten: 150 Euro

Corona-Verstöße in Sachsen

  • Vorlage einer falschen Test-, Genesenen- oder Impfbescheinigung: 200 Euro
  • Verstoß gegen Maskenpflicht: 100 Euro
  • Nichtvorlage oder Nichtführen eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises: 150 Euro

Corona-Verstöße in Hamburg

  • Mindestabstand nicht einhalten: 150 Euro
  • Nichterhebung der Kontaktdaten: 150 bis 500 Euro
  • Verstoß gegen die Maskenpflicht: 150 Euro

Corona-Verstöße im Saarland

  • Verstoß gegen Maskenpflicht: 50 Euro bis 100 Euro
  • Nichtvorlage eines Nachweises: 50 Euro bis 100 Euro
  • Falschangaben: bis 250 Euro

Corona-Verstöße in Sachsen-Anhalt

  • Verstoß gegen die Maskenpflicht: 50 Euro bis 75 Euro
  • Durchführung einer unzulässigen Veranstaltung: 1000 Euro
  • Nichteinhaltung der allgemeinen Hygieneregeln oder Zugangsbeschränkungen: 1000 Euro

Corona-Verstöße in Hessen

  • Ausstellen unrichtiger Bescheinigungen: 200 Euro bis 500 Euro
  • Keine Maske tragen: 200 Euro
  • Besuch während der Quarantäne empfangen: 200 Euro

Corona-Verstöße in Bremen

  • Trotz angeord­neter Quaran­täne das Haus verlassen: 400 Euro bis 4000 Euro
  • Be­suchs­verbot in Kran­ken­häu­sern, Pfle­ge­einrich­tungen miss­achtet: 100 Euro bis 750 Euro
  • Fehlendes Hygienekonzept an Schulen: 1000 Euro bis 5000 Euro

Corona-Verstöße in Niedersachsen

  • Verstoß gegen die Maskenpflicht: 100 Euro bis 150 Euro
  • Nichteinhaltung der Abstandsregelungen oder des Abstandsgebotes 100 Euro bis 400 Euro
  • Nichteinhaltung der Quarantänepflicht: 500 Euro bis 3000 Euro

Corona-Verstöße in Rheinland-Pfalz

  • Verstoß gegen das Abstandsgebot: 50 Euro
  • Verstoß gegen die Kontakterfassungspflicht: 1000 Euro
  • Verstoß gegen die Maskenpflicht: 50 Euro

Corona-Verstöße in Brandenburg

  • Verstoß gegen die Masken­pflicht: 50 Euro bis 250 Euro
  • Angabe unvollständiger oder falscher Kontaktdaten: 50 Euro bis 250 Euro
  • Teilnahme an einer verbots­widrig durch­geführ­ten privaten Ver­an­stal­tung: 250 Euro bis 2000 Euro