Restaurants, Cafés und Kneipen
Die Betriebe dürfen von 9 bis 22 Uhr öffnen, wenn sie zubereitete Speisen anbieten. Voraussetzung ist, dass die Hygiene- und Abstandsregeln sichergestellt werden. Die Gäste können draußen und drinnen bedient werden. Das sind die ausführlichen Regeln für den Gaststätten-Besuch.
Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Ferienwohnungen/-häuser
Das Übernachten auf Camping- und Wohnmobilstellplätzen, in Ferienwohnungen und -häusern sowie auf Charterbooten mit Übernachtungsmöglichkeit ist erlaubt. Die Unterkünfte müssen dafür eine eigene Sanitärausstattung haben. Auch Dauercamping ist mit dieser Bedingung wieder möglich. Hier ist eine Übersicht über die Regeln.
Breiten- und Freizeitsport
Auf öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien ist das Training wieder möglich. Allerdings muss das kontaktlos stattfinden. Auf Vereinsgeländen ist Individualsport im Freien ebenfalls wieder erlaubt, wenn die Anstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Berufssportler und Kaderathleten
In den olympischen und paralympischen Sportarten an den Stützpunkten ist ihnen das Training grundsätzlich erlaubt.
Weiterer Sportbetrieb
Sport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanzstudios sowie der Betrieb von Thermen, Wellnesszentren und ähnlichen Einrichtungen bleiben untersagt.