Altbundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wird nicht als Zeugin des brandenburgischen Corona-Untersuchungsausschusses geladen werden. Dasselbe gilt auch für den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) und den ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Das entschied das Landesverfassungsgericht Brandenburg.
Die AfD-Fraktion, die die Einsetzung von zwei Corona-Ausschüssen im Landtag erwirkt hatte, wollte die drei Bundespolitiker als Zeugen vorladen. Sie sollten Auskunft geben, wie die Corona-Runden der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin 2020 abgelaufen sind und welchen Einfluss dies auf die Pandemiebekämpfung in Brandenburg hatten.
Die Ausschussvertreter der anderen Fraktionen hatten sich mit ihrer Mehrheit gegen die Ladung der drei Bundespolitiker ausgesprochen. Daraufhin strengten die Vertreter der AfD-Fraktion ein Organstreitverfahren beim Landesverfassungsgericht an.

Ablehnung des AfD-Antrages war ausreichend begründet

Wie das Verfassungsgericht am Montag (23.01.) mitteilte, waren die Richter der Meinung, dass im Untersuchungsausschuss die Ablehnung der Zeugenladung ausreichend begründet worden sei. Die anderen Fraktionen hatten der AfD entgegnet, dass die Ladung von Merkel, Söder und Spahn den Untersuchungsauftrag überschreite. Das erkannte das Verfassungsgericht als Begründung an, machte aber keine grundsätzliche Aussage, ob Bundespolitiker vor dem Ausschuss aussagen müssen oder nicht.
Auch dem Ansinnen der AfD-Vertreter, beim Europäischen Ethikrates ein Gutachten über die Auswirkung der Corona-Krisenpolitik auf die Gesundheit der Bevölkerung einzuholen, muss der Untersuchungsausschuss nicht nachkommen. Das Verfassungsgericht verwies darauf, dass bereits ein ähnliches Gutachten des Deutschen Ethikrates vorliegt.

Umstrittener Kritiker der Corona-Politik könnte Sachverständiger werden

In einem Klagepunkt gaben die Richter der Beschwerde der AfD recht. Die anderen Fraktionen hatten es abgelehnt, den umstrittenen Mediziner Sucharit Bhakdi als Sachverständigen zu laden und mit einem Gutachten zu beauftragen. Das Verfassungsgericht erklärte, dass die Ablehnung unzureichend begründet wurde. Unklar ist nun, ob Bhakdi, nun doch noch zum Zuge kommt oder im Ausschuss der entsprechende Antrag mit neuer Begründung noch einmal abgelehnt wird. Dann könnte ein erneuter Gang vor das Verfassungsgericht folgen. AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt wollte dies am Montag nicht ausschließen.

Über Woidkes und Nonnemachers Auftritte wurde noch nicht entschieden

Ohnehin ist es nicht das erste und nicht das letzte Urteil der obersten Richter den Untersuchungsausschuss betreffend. Im vergangenen Sommer bestätigten die Richter der AfD, dass sie weitere Zeugenvernehmungen beantragen kann, während bereits am Abschlussbericht gearbeitet wird. Eine weitere Klage ist noch anhängig. Die AfD-Vertreter im Untersuchungsausschuss hatten beantragt, Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) ein zweites Mal und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) ein drittes Mal anzuhören. Das hatte die Mehrheit im Ausschuss abgelehnt. Ausschusschef Daniel Keller (SPD) rechnet mit einer Entscheidung in drei bis vier Monaten.
Das letzte Wort in Sachen Angela Merkel, Söder und Spahn ist jedoch noch nicht gesprochen. Für den zweiten Corona-Untersuchungsausschuss, der die Zeit ab Herbst 2020 untersuchen soll, kündigte Berndt gegenüber diesem Nachrichtenportal bereits einen ähnlichen Antrag an. Es müsse möglich sein, die Vertreter der Bundesebene zu hören, wenn sie maßgeblich auf die Politik der Landesregierung Einfluss genommen haben, argumentierte er und betonte, dass das Verfassungsgericht dies nicht ausgeschlossen habe. Auch Woidke und Nonnemacher dürften im zweiten Corona-Untersuchungsausschuss noch zu hören sein.
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