Brandenburg verlängert die meisten Corona-Regeln bis einschließlich 2. April, lockert aber auch einige Beschränkungen. Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung tritt am Freitag (18. März) in Kraft und löst damit die bisherige Eindämmungsverordnung ab, verkündet die Staatskanzlei Brandenburg in einer Pressemitteilung. Das Kabinett entschied am Donnerstag für folgende Regeln:
Damit hat sich die rot-schwarz-grüne Koalition auf einen Kompromiss geeinigt. Die CDU hatte gefordert, die Maskenpflicht in Schulen und die 3G-Regel in Gaststätten und Hotels zu kippen, mit der Gäste nur geimpft, genesen oder mit negativem Corona-Test Zutritt haben. Die Grünen hatten dagegen die bisherigen Beschränkungen beibehalten wollen.
Frankfurt (Oder) / Cottbus
Gesundheitsministerin
Ursula Nonnemacher (Grüne) verwies am Donnerstag dazu auf die weiterhin hohen Infektionszahlen und eine angespannte Lage in den Krankenhäusern. „In einer solchen Situation brauchen wir selbstverständlich weiterhin wirksame Schutzmaßnahmen“, sagte sie. „Ich halte ganz besonders das Tragen von Masken auch in den kommenden Wochen in allen Bereichen, wo sich viele Menschen in Innenräumen begegnen, für dringend geboten.“
CDU-Fraktionschef
Jan Redmann begrüßte die Einigung, machte aber auch deutlich: „Es ist kein Geheimnis, dass wir uns mehr gewünscht hätten. Für uns ist jetzt der Punkt für mehr Eigenverantwortung erreicht. Trotzdem hat sich die Landesregierung auf einen guten Kompromiss verständigt, schließlich werden schon
zum 2. April die meisten übrigen Regeln fallen.“
Brandenburg hatte die Corona-Beschränkungen seit Februar in zwei Schritten gelockert. Seit dem 4. März war in
Gaststätten der Besuch für Geimpfte und Genesene, aber auch für Ungeimpfte mit negativem Corona-Test (3G) möglich.
In
Kinos und Theatern gilt das drinnen wie draußen.
Diskotheken und Clubs konnten mit 2G plus - also für Geimpfte und Genesene
mit Booster oder zusätzlichem Test - öffnen. In
Sporthallen, Schwimmbädern und Fitnesscentern war drinnen die 3G-Regel vorgesehen.
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