In Brandenburg enden bald die Sommerferien. Die Landesregierung hat rechtzeitig vor Schulbeginn die Corona-Verordnung beschlossen, in der die Regeln für die kommenden Wochen festgelegt sind. Das teilte die Staatskanzlei am Donnerstag (11.8.) mit.
- So wurde die Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung um weitere vier Wochen verlängert.
- Die Verordnung gilt nun bis zum 12. September.
- Es gilt auch weiterhin die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.
- Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird fortgeführt.
- Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens gilt weiterhin die Testpflicht.
- NEU: In der ersten Schulwoche nach den Sommerferien müssen in allen Schulen alle ungeimpften Schülerinnen und Schüler sowie alle nicht geimpften Lehrkräfte am 22., 24. und 26. August 2022 einen Corona-Selbsttest durchführen.
- Die dreimalige Testpflicht gilt auch für das sonstige Personal, für das physische Kontakte zu Schülerinnen und Schülern oder zu Lehrkräften nicht ausgeschlossen werden können, wie beispielsweise Reinigungspersonal.
- Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sowie in der Schule Tätige können sich freiwillig selbst testen.
- In den Schulen gilt keine Maskenpflicht.
Diskussion um Testpflicht an Schulen
In den vergangenen Tagen war über die Testpflicht intensiv diskutiert worden. Es ging um die Frage, ob künftig sogenannte Lolli-Pool-Tests verwendet werden oder weiterhin Antigen-Schnelltests. Auch über die Frage, ob die Tests zu Haus oder in der Schule durchgeführt werden, wird gestritten.
Währenddessen ist die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz weiterhin gesunken. Sie liegt an diesem Donnerstag (11.8.) bei 344,6; vor vier Wochen lag sie noch bei 512,5. Wie das Gesundheitsministerium mitteilte, beträgt die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz aktuell 7,31.
Eine Warn-Ampel steht auf Rot
Damit steht die Corona-Ampel auf Rot. Der Wert vor vier Wochen lag bei 5,22, die Warn-Ampel stand auf Gelb. Der Anteil der intensivpflichtigen Corona-Patienten an der Zahl der aktuell tatsächlich betreibbaren Intensivbetten liegt landesweit aktuell bei 5,2 Prozent, das bedeutet, dass diese Corona-Ampel weiterhin auf Grün steht.
Aktuell werden 514 Personen mit einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 36 in intensivmedizinischer Behandlung. Zum Vergleich: Vor vier Wochen lagen 397 Personen stationär im Krankenhaus, davon 31 wurden in intensivmedizinisch behandelt.
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Die Regeln im Einzelnen
Im Gesundheitswesen wird täglich getestet
Zur Erklärung: Bereits seit Ende April müssen sich nur noch Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens täglich testen. Das gilt für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende und Geflüchtete, ambulante Pflegedienste sowie für Maßregelvollzugseinrichtungen. Diese Testpflicht gilt nicht für vollständig geimpfte und nachweislich genesene Beschäftigte.
Zur Maskenpflicht: In geschlossenen Räumen von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und in Gemeinschaftsunterkünften müssen weiterhin alle Besucherinnen und Besucher während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen.
Beschäftigte müssen bei der Ausübung körpernaher Tätigkeiten eine FFP2-Maske tragen, ansonsten mindestens eine OP-Maske. Die in diesen Einrichtungen behandelten oder betreuten Personen haben beim Empfang von körpernahen Dienstleistungen mindestens eine OP-Maske zu tragen.
In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs müssen weiterhin alle Fahrgäste eine FFP2-Maske tragen. Bei der Schülerbeförderung und für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist eine OP-Maske ausreichend. Auch für die Fahrerinnen und Fahrer ist eine OP-Maske ausreichend.