Auf Grün steht landesweit die Corona-Warnampel in Brandenburg. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Dienstag (31.01.) bei 58,2 – Tendenz sinkend. Deshalb soll im Land Brandenburg die Isolationspflicht – auch Corona-Absonderungspflicht genannt – zum 13. Februar 2023 entfallen.
Wie das Gesundheitsministerium am Dienstag mitteilte, werden Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, ihre jeweiligen Allgemeinverfügungen zur „Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen“ entsprechend aufzuheben. Dieses Vorgehen sei eng mit Berlin abgestimmt, wo die Absonderungspflicht ebenfalls zum 13. Februar entfallen soll.
Diese Regeln gelten in Brandenburg:
Bis zum 13. Februar gilt in Brandenburg noch:
- Positiv getestete Personen müssen mindestens fünf Tage in Isolation. Die Absonderung endet nach fünf Tagen, wenn in den letzten 48 Stunden keine Symptome auftraten.
- Wenn am fünften Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderung entsprechend, bis diese 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind – längstens jedoch auf zehn Tage.
- Verdachtspersonen, bei denen ein Selbsttest positiv war oder die Krankheitszeichen von Covid-19 haben, müssen zu Hause bleiben und einen Test von geschultem Personal machen lassen. Wenn dieser Test negativ ist, endet die Absonderung sofort. Eine Quarantänepflicht für Kontaktpersonen gibt es nicht.
- Bus und Bahn: Bis einschließlich 1. Februar müssen weiterhin alle Fahrgäste in Verkehrsmitteln des ÖPNV eine FFP2-Maske tragen (Ausnahmen u.a. für Kinder unter sechs Jahren sowie gehörlose und schwerhörige Menschen).
- Ab 2. Februar wird empfohlen, im ÖPNV freiwillig eine Maske zu tragen. Masken schützen nachweislich und effektiv vor Infektionen.
- Bis einschließlich 7. März gilt in Brandenburg weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in geschlossenen Räumen von Obdachlosenunterkünften und von Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten; Beschäftigte müssen hier bei der Ausübung körpernaher Tätigkeiten eine FFP2-Maske tragen.
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen müssen weiterhin eine Maske tragen. FFP2-Masken- und Testnachweispflichten gelten außerdem nach Bundesrecht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Ministerin Nonnemacher setzt auf Freiwilligkeit
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) verwies auf die entspannte Lage und erklärte: „Die Situation in den Krankenhäusern ist ruhig, die Zahl der Corona-Patienten, die stationär versorgt werden müssen, ist deutlich zurückgegangen. Es werden auch immer weniger Menschen getestet.“ Vor diesem Hintergrund sei es aus fachlicher Sicht vertretbar, die Absonderungspflichten zum 13. Februar aufzuheben. Nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundes besteht bereits seit dem 16. Januar 2023 kein Anspruch mehr auf kostenlose Bürgertestung zur ‚Freitestung‘.
Die Ministerin, die selbst Medizinerin ist, appellierte an die Brandenburgerinnen und Brandenburger: „Wer krank ist und Symptome hat, soll zu Hause bleiben. Wie bei allen anderen Infektionskrankheiten auch, sollte sich dann jede mit dem Coronavirus infizierte Person in Eigenverantwortung selbst isolieren.“
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