Die vierte Corona-Welle trifft Deutschland derzeit mit ungeahnter Wucht. Die Ampel-Parteien FDP, SPD und Grüne wollen nun ein Gesetz vorlegen, in dem die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht und eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz verankert ist.
  • Die Corona-Neuinfektionszahlen in Deutschland erreichen nahezu täglich Rekordwerte. Auch am Mittwoch liegt die 7-Tage-Inzidenz laut RKI bei über 300
  • Die Homeoffice-Pflicht soll wieder kommen. Entscheidungen könnten Ende der Woche fallen.
  • Auch die 3G-Regel am Arbeitsplatz wird diskutiert
  • Beschäftigte müssen laut Gesetzesentwurf den Impfstatus ihren Arbeitgebern mitteilen
  • Am Donnerstag treffen sich Bund und Länder, um bundeseinheitliche Corona-Regeln zu beschließen

Homeoffice wieder Pflicht? – Ampel-Parteien treffen Vereinbarung wegen Corona-Infektionen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Homeoffice Pflicht wieder einführen. In einem Gesetzesentwurf wird geschrieben: „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.“ Demnach müssten Beschäftigte dieses Angebot auch annehmen. Der Entwurf wird von den Ampel-Parteien Grüne, SPD und FDP vorgeschlagen und seit dem Wochenende debattiert. Zuvor hatten die „Bild am Sonntag“ und das „Handelsblatt“ über das Vorhaben berichtet. In den Ampel-Fraktionen zeichnete sich eine Verständigung ab.

Homeofficepflicht Corona: Ampel-Partner wollen Homeoffice-Pflicht einstimmig

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Katja Mast, teilte auf Anfrage mit: „Die erneute geplante Homeoffice-Pflicht ist richtig. Vermehrtes Homeoffice und 3G am Arbeitsplatz helfen, die vierte Welle zu brechen - auch um diejenigen zu schützen, die nicht zu Hause arbeiten können.“
Ein Sprecher der Grünen-Fraktion sagte, es sei zutreffend, dass die Ampel-Partner die Homeoffice-Pflicht wieder einführen wollten. Zuvor hatte der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck 3G am Arbeitsplatz und eine wieder stärkere Nutzung von Homeoffice als dringend geboten bezeichnet.
Aus der FDP-Fraktion hieß es, man sei „für gute Vorschläge offen“. Die Freien Demokraten ließen durchblicken, angesichts der dramatischen Lage mit steigenden Coronazahlen sei es „eher wahrscheinlich“, dass sowohl 3G am Arbeitsplatz als auch die Homeoffice-Pflicht für Büroarbeiten eingeführt werde.

3G am Arbeitsplatz: Bundeseinheitliche Corona-Regel soll kommen

In dem neuen Entwurf ist auch von der Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz die Rede. Zugang zu einem Betrieb sollen künftig Beschäftigte nur dann erhalten, wenn sie geimpft, genesen oder aktuell getestet sind. Geimpfte und Genesene müssen das mit entsprechenden Dokumenten belegen - das sind zum Beispiel der gelbe Impfpass, das Impfzertifikat über eine App oder ein Genesenennachweis. Demnach müssten sich aber die Beschäftigten selbst um ihre Tests kümmern – das ist seit Wiedereinführung der kostenlosen Bürgertests zumindest wieder einfacher geworden.
Die 3G-Pflicht ist teilweise in den Bundesländern schon eingeführt worden. So auch in Bayern, wo die Corona-Zahlen durch die Decke gehen. Was Arbeitnehmer in Bayern wissen müssen, lest ihr hier nach:
Auch in Österreich gilt 3G am Arbeitsplatz. Diese Regel gilt bereits seit Anfang November. Im Nachbarland sind die Infektionszahlen ebenfalls sehr besorgniserregend, weshalb nun auch ein Lockdown für Ungeimpfte beschlossen wurde.
Wenn der Bundestag an diesem Donnerstag (18.11.) und der Bundesrat am Freitag zustimmen, kehrt Deutschland wieder zu einer Vorschrift zurück, die schon bis zum 30. Juni galt. Damals war die Homeoffice-Pflicht in der sogenannten Bundes-Notbremse verankert. Sie wurde aufgehoben, weil sich die Situation im Sommer verbesserte. Nun scheint den Verantwortlichen diese Maßnahme wieder angebracht. Derzeit gilt nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung, dass Unternehmen zwei Tests pro Woche anbieten und Hygienepläne erstellen müssen.

Corona-Testpflicht bei der Arbeit: Welcher Test zählt?

Ungeimpfte und ungenesene Beschäftigte, die nicht von zu Hause arbeiten können oder wollen, müssen dem Arbeitgeber laut Entwurf der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP voraussichtlich alle 24 Stunden ein negatives Schnelltestergebnis vorlegen. Dabei soll der Beschäftigte dafür verantwortlich sein, das Testzertifikat zu besorgen - etwa indem er vor Arbeitsbeginn einen Bürgertest macht.
Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, hält es auch für denkbar, dass Beschäftigte einen Schnelltest vor den Augen des Arbeitgebers machen. Bei größeren Arbeitgebern könnte es sein, dass diese eigene Testzentren für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eröffnen. PCR-Testergebnisse haben eine längere Halbwertszeit – sie müssen laut Entwurf alle 48 Stunden aufgefrischt werden.

Neues Corona-Gesetz für die Arbeit: Was noch drin steht

Angesichts der rasant steigenden Corona-Infektionszahlen wird der Katalog der möglichen Eindämmungsmaßnahmen deutlich ausgeweitet. Neue Pläne der Ampel-Parteien sehen unter anderem eine strenge 3G-Regel für Bus und Bahn vor sowie die Möglichkeit neuer Kontaktbeschränkungen - SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sprach am Montag von einem "Lockdown für Ungeimpfte". Allerdings wurden bereits Zweifel an der Umsetzbarkeit einzelner Maßnahmen laut.
Über die 3G-Pflicht im ÖPNV könnt ihr hier mehr erfahren:
In den Maßnahmenkatalog soll zudem die Möglichkeit aufgenommen werden, Kontaktbeschränkungen im privaten und im öffentlichen Raum anordnen zu können. Außerdem sollen die Länder Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen erlassen können - unabhängig von Hygienekonzepten oder 2G- und 3G-Regelungen.
Wiese sagte im ZDF-"Morgenmagazin", SPD, Grüne und FDP planten auch die Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz und eine Homeoffice-Pflicht. Mit Blick auf die Maßnahmen insgesamt sagte Wiese: "Das ist faktisch ein Lockdown für Ungeimpfte, der hier auf den Weg gebracht wird."

Corona-Impfstatus offenlegen: Arbeitgeber dürfen Status erfahren

In dem vorliegenden Gesetzentwurf heißt es weiter, Beschäftigte seien verpflichtet, am Arbeitsplatz einen Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen. Wer dies nicht kann, muss sich demnach täglich testen lassen. Der Arbeitgeber muss die Nachweise kontrollieren - sonst droht ein Bußgeld.
Beschäftigte dürften die Arbeitsstätte nur betreten, "wenn sie über einen aktuellen Nachweis -geimpft, genesen oder getestet - verfügen", heißt es in dem Entwurf. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test 48 Stunden.
Zur Kontrolle der Nachweise "werden die Betriebe verpflichtet", heißt es in der Verordnung weiter. Dies liege auch in ihrem Interesse, weil etwa Personalausfälle durch Erkrankung oder Quarantäne vermieden werden könnten. Wenn ein Beschäftigter keinen Nachweis vorlegt, soll dies dem Gesetzentwurf zufolge als Ordnungswidrigkeit gelten. Arbeitgebern droht demnach ein Bußgeld, wenn sie ihrer "Kontroll- und Dokumentationspflicht" nicht nachkommen.
Zur Begründung dieser strengen Vorgaben heißt es in dem Entwurf, "die Verarbeitung der Nachweise über den Status geimpft, genesen oder getestet von Beschäftigten zum Zwecke der Zugangsbeschränkung der Arbeitsstätte ist im Sinne dieser Vorschrift aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit erforderlich, um die Weiterverbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 an diesem Ort zu begrenzen". Die Datenverarbeitung stehe auch nicht außer Verhältnis zu den datenschutzrechtlichen Belangen der betroffenen Beschäftigten.
Der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Frank Werneke, bezeichnete 3G am Arbeitsplatz als „angemessen und notwendig“. „Wenn die Beschäftigten keinen Impfnachweis vorlegen müssen, bleiben ihre Persönlichkeitsrechte gewahrt“, sagte er der dpa. Es sei ihnen zuzumuten, nachweisen zu müssen, dass sie geimpft, genesen oder getestet seien. Die Überprüfung durch die Arbeitgeber könne „routinemäßig und schnell“ geschehen. Für die Beschäftigten gelte: „Es ist viel bequemer, den Impfstatus offenzulegen. Aber wer das nicht möchte, kann sich vor Dienstbeginn testen lassen.“
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