Update: Der Schulbesuch Montag und Dienstag (16. und 17. März) liegt in der Entscheidung der Eltern.
1. Schritt: Der Krisenstab der Landesregierung Brandenburg erlässt noch am Wochenende die Allgemeinverfügung für die Aufhebung der Schulpflicht und Einschränkung der Betreuungsansprüche.
2. Schritt: Die Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg setzten das dann in kommunale Verfügungen um. Laut Hermann werden die Eltern am Montag oder Dienstag im Gespräch mit den Kita- und Schulleitern klären müssen, ob ihre Kinder weiter betreut werden können.
3. Schritt: Dazu wird es Nachweisformulare geben, die vom Arbeitgeber unterschrieben werden.
Brandenburgs Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) erklärte, dass Frankfurt (Oder) bereits am Freitag solche Formulare erarbeitet hat. Es werde zurzeit mit Hochdruck an den Verordnungen gearbeitet, betonte sie, da diese auch rechtssicher sein müssen und Regressforderungen zu erwarten sind.
Siegurd Heinze (parteilos), Landrat im Oberspreewald-Lausitz-Kreis, sagte, dass die Betreuung bei Kindern von Polizisten, Feuerwehrleuten und dem medizinischen Personal unstrittig ist. Aber es wird eine Grauzone geben, die erste im Laufe der kommenden Woche zu klären sein wird. Er appellierte an das Verständnis der Bürger.
Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) betonte, dass auf Bundesebene noch Lösungen zu finden sind, wie Eltern, die zur Kinderbetreuung jetzt zu Hause bleiben müssen, sozial abgesichert werden.