Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hat der wiederholten Forderung der AfD-Fraktion im Landtag nach Einsicht in Strafakten eine Absage erteilt. „Die Strafakten sind besonders zu schützen, denn sie können sehr sensible personenbezogene Daten enthalten“, sagte Hoffmann dem „Uckermark Kurier“ (Dienstag). Daher sei das Recht auf Akteneinsicht in der Strafprozessordnung auf speziell geregelte Fälle beschränkt. Das allgemeine Akteneinsichtsrecht für Abgeordnete in der Landesverfassung sei nicht geeignet, diese Regelung zu brechen, betonte die Ministerin.
Die AfD-Fraktion habe mehrfach versucht, Einblick in Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft zu erhalten, bei denen es sich um Verfahren gegen Personen des politischen Lebens in Brandenburg handelte, erklärte Hoffmann. „Dabei betreffen die Themenanmeldungen in der Regel Verfahren, in denen Beschuldigte oder Angeklagte einen ausländischen Hintergrund aufweisen.“
Die Abgeordneten hätten auch Einsicht in Akten nehmen wollen, bei denen die Staatsanwaltschaft die Verfahren mangels eines Tatverdachts eingestellt habe. „Es ist offensichtlich, welche Missbrauchsmöglichkeiten sich hieraus ergeben, wenn die Inhalte von Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft zum Gegenstand der politischen Auseinandersetzung werden“, sagte die Ministerin.
Der AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller erklärte dazu der Deutschen Presse-Agentur, in der Vergangenheit seien Akteneinsichten stets unproblematisch gewährt worden. Der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtags habe der AfD das Recht auf die Einsicht auch in Strafakten bestätigt, sagte Möller. „Wir werden erst einmal die nächste Sitzung des Rechtsausschusses abwarten und gegebenenfalls klagen“, kündigte er an.