Die Standort-Reform der Arbeitsgerichte in Brandenburg nimmt eine weitere Runde. Auf Antrag der Linken-Fraktion im Landtag wird es am Donnerstag eine dritte Lesung des Gesetzes geben mit anschließend namentlicher Abstimmung, wie das Justizministerium am Mittwoch auf Nachfrage mitteilte. Die Linksfraktion bestätigte den Antrag. Eigentlich sollte schon am Mittwoch final über das Gesetz abgestimmt werden. „Das stimmt hoffnungsvoll“, sagte DGB-Sprecherin Marlis Dahne vom Landesbezirk Berlin-Brandenburg.
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Reform der Arbeitsgerichte
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Eberswalde

Standorte in Brandenburg/Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Neuruppin

Die Neustrukturierung der Brandenburger Arbeitsgerichte ist umstritten. Nach dem Gesetzentwurf sollen künftig nur noch vier Gerichte an den Standorten Brandenburg/Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Neuruppin bestehen bleiben. Die Gerichte in Potsdam und Eberswalde sowie die Cottbuser Außenstelle Senftenberg sollen schließen. Dafür sollen Gerichtstage für arbeitsgerichtliche Streitigkeiten an den Amtsgerichten eingeführt werden. In Eberswalde soll es eine Außenkammer geben. Zunächst sah der Entwurf hier auch nur Gerichtstage vor.

Außenkammer als Erfolg für Eberswalde?

„Die Außenkammer sehen wir als Erfolg“, sagte Dahne. „Gerichtstage kann man an- und wieder absetzen. Außenkammern bleiben für die Bürgerinnen und Bürger da.“ Die Gewerkschaft kritisiert vor allem die Schließung des größten Standorts in der Landeshauptstadt. „Die Arbeitsrichter sind entsetzt“, so Dahne. Sie hofft, dass die Abgeordneten „bei seriöser Betrachtung die Standorte erhalten und im Sinne der Vernunft entscheiden“.
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Justiz in Brandenburg
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Potsdam
Das Justizministerium begründet die Reform mit stetig sinkenden Verfahrenseingängen. Die Neustrukturierung sei notwendig, um die Arbeitsgerichte vor allem in Krankheitsfällen und bei Urlaub funktionsfähig zu halten. Das Gesetz soll laut Ministerium im Januar 2023 in Kraft treten.
In der zweiten Lesung des Gesetzentwurfes am Mittwoch, kritisierten die Vertreter der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wie das Gesetz auf den Weg gebracht worden war. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD, Tina Fischer, sprach von einem gründlich missglückten Start der Reform. Trotzdem rechtfertigten SPD, CDU und Grüne den jetzt überarbeiteten Gesetzentwurf. Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) verwies darauf, dass die Zahl der eingehenden Gerichtsfälle mittelfristig nur 20 Richterstellen für die Arbeitsgerichte rechtfertige. Damit ließe sich nicht die aktuelle Struktur mit sieben Standorten aufrechterhalten. Péter Vida (BVB/Freie Wähler) kritisierte, dass die Koalition die Reform mit falschen Zahlen rechtfertige. Er glaube den betroffenen Richtern, die von stabilen bis steigenden Verfahren ausgehen.