Nun müssen sie wahrscheinlich also doch hinter Schloss und Riegel:  Neun Mitglieder einer polnischen Bande, die zu Beginn dieses Jahrzehnts mehr als 130 Autodiebstähle in Brandenburg und Berlin verübt haben. Eine lange deutsch-polnische Polizei- und Justizgeschichte könnte damit ihren Abschluss finden.
Denn die ursprünglich 21 Täter waren vom ersten gemeinsamen brandenburgisch-polnischen Joint Investigation Team (siehe Infokasten) gefasst worden, das im Jahr 2013 aus Kriminalisten und Staatsanwälten von beiden Seiten der Oder gebildet worden war. Dessen Ermittlungen bezogen sich auf genau 152 Autodiebstähle, die von Juli 2011 bis August 2012 verübt worden waren.
Doch die Verfahren zogen sich in die Länge: Der Hauptverdächtige Eugeniusz Sz. konnte im August 2014 in den Niederlanden festgenommen werden. Im Februar 2015 begann am Amtsgericht von Zielona Góra der Prozess. Dieser war von zahlreichen Pannen geprägt, immer wieder platzten Verhandlungstermine: Mal fehlten Angeklagte, mal erkrankte der Richter, dann trat sogar eine neue Strafprozessordnung im Nachbarland in Kraft. Zu den Höhepunkten zählten  zwei Termine im Jahr 2016, bei denen Brandenburger Ermittler als Zeugen aussagten.
Prozess zog sich lange hin
Erst nach drei Jahren – in denen sich die meisten Angeklagten auf freiem Fuß befanden – wurden Ende Januar 2018 die Urteile verkündet: Insgesamt mehr als 64 Jahre Freiheitsstrafe für zehn der Angeklagten,  weitere zehn erhielten Bewährungsstrafen. Das Verfahren gegen einen der ursprünglich 21 Angeklagten war abgetrennt worden, weil er umfangreiche Aussagen gemacht hatte.
Erst im September 2018 – also erneut acht Monate später – ging den Verurteilten und ihren Anwälten das schriftliche Urteil zu. Zwei Monate später wurde bekannt, dass neun der Verurteilten Berufung eingelegt hatten. Zur Begründung bezogen sich gleich mehrere Anwälte ausgerechnet auf die lange Verfahrensdauer, während derer ihre Mandanten eine positive soziale Entwicklung genommen hätten. Für den 18. April dieses Jahres hatte das Berufungsgericht in Posen tatsächlich einen Termin anberaumt, sodass es zunächst so schien, als werde das Verfahren neu aufgerollt.
"Die dortigen Richter bestätigten jedoch das Urteil aus erster Instanz und ließen kein neues Verfahren zu." Das erläuterte der Frankfurter Staatsanwalt Peter Sostaric, der an den Ermittlungen beteiligt war, am Freitag. Rein theoretisch müssten die Verurteilten, die zum Teil schon vorbestraft sind, in Kürze die Haft antreten. "Ihnen bliebe höchstens ein Gnadengesuch", so Sostaric.
Und noch eine Neuigkeit konnte Sostaric, der die Abteilung zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität bei der Staatsanwaltschaft leitet, mitteilen. Nachdem inzwischen schon drei Joint Investigation Teams mit polnischen Ermittlern gebildet wurden, die sich allesamt gegen Autodiebe richteten, soll in Kürze auch das erste mit tschechischen Ermittlern entstehen.
Mehr, als dass sich dieses Team mit dem Diebstahl von deutschen Lkw beschäftigen wird, will Sostaric aber noch nicht verraten. "Es könnte sonst sein, dass einige Verdächtige hellhörig werden", sagte er.

Joint Investigation Team

Ein Joint Investigation Team (Abkürzung: JIT; deutsche Übersetzung: "gemeinsame Ermittlungsgruppe") ist eine auf Zeit für einen bestimmten Fall eingerichtete Ermittlungsgruppe unter Beteiligung von Behörden aus zwei oder mehr EU-Mitgliedstaaten. Die Einrichtung eines JIT erfordert eine für den Einzelfall abgeschlossene Vereinbarung der beteiligten Länder. Es beruht auf Art. 13 des EU-Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen. Eine Beteiligung von Eurojust und Europol an den JITs ist möglich. ds