Die Opfer waren Grünen-Politiker in Frankfurt (Oder), gegen die anderthalb Jahre lang zu Unrecht vorgegangen wurde. Der Fall hat bei einem Leser unserer Zeitung Erinnerungen geweckt. Was Jochen Fuchs erzählt und mit Dokumenten belegen kann, wirft ebenfalls kein gutes Licht auf die Polizei.
Vor einiger Zeit lag in Beeskow monatelang ein Floß in der Spree, auf das deutlich sichtbar SS-Runen geschmiert waren. Die Wasserschutzpolizei will sie nicht gesehen haben, Strafanzeigen von Jochen Fuchs blieben folgenlos. Erst als er sich an den Petitionsausschuss des Landtags wendete, kam Bewegung in die Sache und die verbotenen Nazi-Symbole wurden notdürftig übermalt.
Was sah die Wasserpolizei?
Jura-Professor Fuchs erzählt, dass er in Beeskow eine Datsche und dort "Faschos" als Nachbarn habe. Ihnen gehöre ein Floß Marke Eigenbau. Im August 2016 seien ihm die knapp einen Meter hohen SS-Runen aufgefallen. Er meldete es telefonisch über 110 der Polizei. Nachdem sich daraufhin bis November nichts tat, versuchte er es über die Internetwache der Polizei. "Der Anlegeplatz des floßartigen Fahrzeugs ist derart gelegen, dass es für mich weiterhin unverständlich ist, dass dies den Besatzungen der die Spree befahrenen Boote der Wasserschutzpolizei noch nicht aufgefallen sein sollte", schrieb Fuchs in seiner Anzeige.
Wieder passierte nichts. Mitte Dezember verfasste der Hochschullehrer dann eine Petition an den Landtag. Ziel: "Die Polizei im Lande Brandenburg möge zukünftig konsequent gegen das öffentliche Zeigen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgehen." Ende Mai 2017 schließlich erhielt er eine ausführliche Antwort von Henryk Wichmann (CDU), dem damaligen Vorsitzenden des Petitionsausschusses.
Wichmann bedankte sich für die Hinweise des Bürgers. Sie seien der Anlass gewesen, dass der Staatsschutz tätig wurde. Die verzögerte Strafverfolgung durch die Polizei sieht der Ausschuss "kritisch", zumal es "an Hinweisen Ihrerseits nicht gemangelt hat", so Wichmann. Es gebe jedoch keine Hinweise darauf, dass die Versäumnisse Ergebnis eines bewussten Handels oder Nicht-Handels von Polizeibeamten waren.
Innenstaatssekretärin Katrin Lange habe dem Ausschuss zugesichert, dass die Fehler intern ausgewertet worden seien und die Polizei konsequent gegen Delikte dieser Art vorgehe. Warum Fuchs’ Hinweis vom August nicht nachgegangen wurde, sei nicht mehr aufzuklären. Seine Eingabe vom November sei intern in das falsche elektronische Postfach weitergeleitet worden und dort unbearbeitet geblieben. Dass Bootspatrouillen der Polizei die Schmierereien von sich aus hätten sehen müssen, wies die Staatssekretärin indes zurück. Das Floß habe in einem schwer zugänglichen Bereich mit nur 20 Zentimetern Wassertiefe gelegen.
Das war dann offenbar schon der nächste Ermittlungsfehler der Polizei. Jochen Fuchs pochte darauf, dass das Floß stets gut sichtbar am Ufer der gut anderthalb Meter tiefen Spree lag, und nicht etwa in einem schmalen Nebenarm. Das teilte er samt Beweisfotos dem Petitionsausschuss mit, und der stimmte ihm Ende November 2017 nach neuerlicher Überprüfung zu: Die SS-Runen an dem Floß waren bis zu ihrer Übertünchung von vorbeifahrenden Booten aus erkennbar.
Strafbar gemäß Paragraf 86a Strafgesetzbuch
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbreitet oder öffentlich verwendet. So steht es in Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs. Konkret geht es um Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Auch Kennzeichen, die den verbotenen zum Verwechseln ähnlich sind, stehen auf dem Index. Zweck des Verbots ist laut Verfassungsschutz die Bewahrung des demokratischen Rechtsstaats und des politischen Friedens. Nach dem Hakenkreuz gilt die SS-Rune als das Symbol, welches am deutlichsten auf nationalsozialistische Vorstellungen und Absichten hinweist. mat