Im Prozess um die Tötung von vier Bewohnern eines Potsdamer Wohnheims für Menschen mit Behinderung soll am Donnerstag (9.00 Uhr) eine Gutachterin gehört werden. Die Expertin soll Angaben zur Schuldfähigkeit der Angeklagten machen, was für das Urteil voraussichtlich große Bedeutung haben wird.
Angriff auf Bewohner
Die 52 Jahre alte ehemalige Pflegekraft ist wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt. Sie soll laut Anklage am Abend des
28. April in dem Wohnheim vier wehrlose Bewohner im Alter zwischen 31 und 56 Jahren mit einem Messer in ihren Zimmern angegriffen und tödlich verletzt haben. Eine 43 Jahre alte Bewohnerin überlebte nach einer Notoperation.
28. April in dem Wohnheim vier wehrlose Bewohner im Alter zwischen 31 und 56 Jahren mit einem Messer in ihren Zimmern angegriffen und tödlich verletzt haben. Eine 43 Jahre alte Bewohnerin überlebte nach einer Notoperation.
Laut einem Gutachten soll die 52-Jährige die Tat im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen haben, die Gutachterin könnte jedoch ihre Einschätzung während des Prozessverlaufs geändert haben. Die Angeklagte hat sich im Prozess bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.