Der zwei Wochen nach seiner Flucht wieder gefasste Straftäter aus der Sicherungsverwahrung wird wegen seines schlechten Gesundheitszustandes im Gefängnis-Krankenhaus in Brandenburg an der Havel behandelt. Es sei sehr geschwächt und habe kaum selber laufen können, sagte die Sprecherin des Justizministeriums, Ariadne Ioakimidis, am Mittwoch.
Sie nannte seinen Gesundheitszustand „ernst“. Der Gesuchte habe sich während der Fahndung vermutlich nicht mehr getraut, Unterschlupf zu suchen und habe womöglich im Freien übernachtet und sich kaum mit Nahrung versorgt. Es sei unklar, wie schnell er sich erhole.
Festnahme in der Nähe vom Stadtzentrum Nauen
Die Polizei nahm den wegen Sexualverbrechen und Totschlags verurteilten Straftäter aus der Sicherungsverwahrung am Dienstagnachmittag (28.2.) auf einem Hochsitz nördlich des Stadtzentrums von Nauen fest. Dort hielt er sich versteckt. Was er in den Tagen vor der Festnahme gemacht hatte und wo er sich möglicherweise sonst noch aufhielt, blieb zunächst unklar.
Vor zwei Wochen hatte er Ausgang bekommen und war in Begleitung zweier Justiz-Bediensteter nach Berlin gefahren. Im Europa-Center in der Nähe der Gedächtniskirche konnte er bei einem Toilettengang entkommen.
Erleichterung herrschte nach der Festnahme in der Kleinstadt Nauen, wo der 64-Jährige früher lebte. Auf die Gegend konzentrierte die Polizei tagelang ihre Fahndung, teils auch mit Hunden, Drohnen und per Hubschrauber.
Flucht der Vergewaltigers und Totschlägers ist keine Straftat
Das Justizministerium ist weiterhin mit der Aufarbeitung des Falls beschäftigt. „Mit dem Sicherungsverwahrten sind, wenn und soweit sein Gesundheitszustand es zulässt, anstaltsintern Gespräche beabsichtigt“, sagte die Sprecherin. Lockerungen in der Sicherungsverwahrung sind wegen seiner Flucht kaum denkbar. „Die Prognose für ihn hat sich sicherlich nicht verbessert“, meinte die Ministeriumssprecherin. Eine Straftat ist die Flucht während seines Ausgangs aber nicht. „Das schlichte Entweichen ist nicht strafbar.“ Der Fall löste auch politische Diskussionen aus: Am 9. März wird sich der Rechtsausschuss des Landtages mit der Flucht beschäftigen.
Die Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung vor besonders gefährlichen Tätern schützen, die ihre Strafe bereits abgesessen haben. Voraussetzung für die Anordnung ist, dass psychiatrische Gutachter den Täter weiter als gefährlich einstufen. Anspruch auf Ausgang haben sie aber. In Brandenburg sind laut Justizministerium derzeit 13 Sicherungsverwahrte untergebracht, der nun Gefasste eingerechnet. Sie leben in einer eigenen Einrichtung auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt in Brandenburg an der Havel.