Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einer gewerblichen Putenmast in Brandenburg sind die Geflügelhalter äußerst besorgt. „Die Alarmstufe ist auf dunkelrot“, sagte die Geschäftsführerin des Geflügelwirtschaftsverbandes Brandenburg, Katharina Standke, der Deutschen Presse-Agentur am Montag. Die Halter seien seit den ersten aufgetretenen Fällen aufgefordert, ihre Biosicherheitsmaßnahmen so hoch wie möglich zu halten. Dazu zähle etwa, die Kleidung sowie Schuhwerk zu wechseln und zu desinfizieren und im Freien stehendes Wasser und Futter wegzuräumen.
Für die Maßnahmen gebe es Checklisten vom Verband, sagte Standke. So könne jeder Geflügelhalter selber überprüfen, ob er an alles gedacht habe und was er darüber hinaus noch zur Absicherung tun könne. Der Verband hatte bereits nach den ersten aufgetretenen Geflügelpest-Fällen zur Wachsamkeit gemahnt.
16.000 Puten mussten in Prignitz getötet werden
Die Geflügelpest mit dem gefährlichen Erreger H5N8 war in einem gewerblichen Nutzgeflügelbestand in Brandenburg ausgebrochen. Etwa
16.000 Puten mussten auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes im Landkreis Prignitz getötet werden, wie das Gesundheitsministerium am Sonntagabend mitgeteilt hatte. Ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern rund um den Betrieb wurden eingerichtet. Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich bis in den Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern.
16.000 Puten mussten auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes im Landkreis Prignitz getötet werden, wie das Gesundheitsministerium am Sonntagabend mitgeteilt hatte. Ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern rund um den Betrieb wurden eingerichtet. Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich bis in den Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern.
Es war der zweite Fall in einem Nutzgeflügelbestand innerhalb weniger Wochen. Der Erreger war Ende Dezember in einer Kleinsthaltung im Landkreis Spree-Neiße bestätigt worden. Zudem wurde das Virus bislang bei einigen Wildvögeln in Brandenburg nachgewiesen.
Eintragswege zum Teil nicht kontrollierbar
Die Halter wüssten, wie schwierig es sei, sich gegen die Geflügelpest zu schützen, weil die Eintragswege des gefährlichen Erregers zum Teil nicht kontrollierbar seien, berichtete Standke. Auch könnten Ställe häufig nicht vollständig abgeschirmt werden. Das sei beispielsweise in Putenställen so. Dort werde ein eigenes Lüftungskonzept verfolgt, damit der Luftaustausch besser sei, erklärte sie. Die Seitenwände seien halbhoch geschlossen, darüber seien Windschutznetze angebracht, über die die Seuche in die Ställe gelangen könne. Eine Hähnchenmast sei ein geschlossenes Gebäude und damit deutlich besser abgeschirmt.
Graf: Geflügel in Mastanlagen hat nicht genügend Abwehrkräfte
Der Vorsitzende des Landesverbandes der Rassegeflügelzüchter Berlin und Brandenburg, Rolf Graf, sieht noch ein anderes Problem. Geflügel von Hobbyzüchtern, darunter Flugenten, Kupferputen und Perlhühner, lebe in Freilandhaltung und sei daher viel mehr abgehärtet. Die Tiere würden solch einen Virus besser vertragen, schätzte er ein. In Mastanlagen oder geschlossenen Hallen hätte das Geflügel seiner Bewertung nach nicht genügend Abwehrkräfte. Vorsicht für Rassegeflügel gelte dennoch, warnte Graf. „Meine Vereine sind alarmiert und wissen, dass sie ihre Tiere nicht ins Freie lassen dürfen“. Der Verband hat etwa 3000 Mitglieder.
Die Geflügelpest tritt vor allem bei Wasservögeln auf. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Gefürchtet wird vor allem der hohe wirtschaftliche Schaden, der durch das Virus entstehen kann. Für Menschen gilt der Erreger als ungefährlich. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft.