Der 64-Jährige hatte eingeräumt, in seinem Geländewagen 60 Kilogramm Heroin-Pulver transportiert zu haben. Er wurde im Januar auf der A 11 von Zollfahndern geschnappt. Es sei zu vermuten, so dass Gericht in seiner Urteilsbegründung, dass der in Polen lebende Grieche zuvor auf immer der gleichen Route weitere neun Fahrten als Drogenkurier unternommen hatte. Allerdings würden Beweise dafür fehlen.
Deshalb wurde die Anklage zu diesen neun Fällen eingestellt. Auf Anregung der Staatsanwaltschaft wurde ein Deal zur Verfahrensbeschleunigung ausgehandelt, wonach den Angeklagten eine Haftstrafe zwischen siebeneinhalb und maximal achteinhalb Jahren erwartet, wenn er für die eine im noch zur Last gelegte Tat ein umfassendes Geständnis ablegt.

Haftbefehl abgelehnt

Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrem Plädoyer jene achteinhalb Jahre, die Verteidigung forderte die ausgehandelte Mindeststrafe. Staatsanwalt Peter Graupner erklärte, dass der Angeklagte kein einfacher Kurier sei, dem man eine Tasche mit Drogen in die Hand gedrückt habe. Vielmehr habe Konstantinos P. für die Tat viele Eigenleistungen erbracht. Wegen Fluchtgefahr beantragte Graupner Haftbefehl, was das Gericht jedoch ablehnte. Der Angeklagte sei zur Verhandlung erschienen, dann werde er sich auch der Haft stellen, hieß es. In seinem letzten Wort sagte Konstantinos P.: "Ich bereue die Tat. Hätte ich vorher über die Konsequenzen nachgedacht, hätte ich das nie getan."