Über den Luisen- und Bassinplatz schlendern, mit einem Glühwein oder Punsch in der Hand - das konnten die Menschen in Potsdam für einen Tag. Denn kaum war der Weihnachtsmarkt in Potsdam am Montag, 22.11., eröffnet worden, soll er am Mittwoch, 24.11., wieder geschlossen werden. Das steht in der Verordnung zur Verschärfung der Corona-Maßnahmen in Brandenburg, die ab Mittwoch gilt. „Weihnachtsmärkte sollen nicht eröffnet bzw. bestehende wieder geschlossen werden“, heißt es in einer Pressemitteilung des Regierungssprechers Florian Engels.
Heißt: Auch Cottbus und Frankfurt (Oder) müssen ihre gerade eröffneten Weihnachtsmärkte nach nur zwei Tagen Betrieb wieder dicht machen.
Weihnachtsmarkt in Brandenburg: Alle Märkte abgesagt
Während einige Städte bereits vor den nun ab Mittwoch geltenden Verschärfungen ihre Weihnachtsmärkte absagten, hielten vor allem Brandenburgs Großstädte an diesen fest. Potsdam, Cottbus, Frankfurt (Oder), der Weihnachtsmarkt Brandenburg an der Havel und Neuruppin planten nach wie vor fest mit der Verwirklichung. Währenddessen hatten folgende Regionen und Städte ihre Weihnachtsmärkte ohnehin schon abgesagt:
- alle Weihnachtsmärkte im Oberspreewald-Lausitz-Kreis
- Ludwigsfelde
- Babelsberg Böhmischer Weihnachtsmarkt
- Sinterklaas-Fest in Potsdam
- Spreewaldweihnacht in Lübbenau/Lehde
- Neuzeller Märchenadventsmarkt in Neuzelle
Abgesagte Weihnachtsmärkte: Wo Händler finanzielle Hilfe bekommen
Um die Verluste etwas auszugleichen, hat der Wirtschaftsminister Brandenburgs, Jörg Steinbach, finanzielle Hilfe für Weihnachtsmarktveranstalter angekündigt. „Für eine schnelle Hilfe stehen den Veranstaltern von Weihnachtsmärkten, den Marktkaufleuten und Standbetreibern ebenso wie auch den betroffenen Schaustellern die beiden Wirtschaftshilfen Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis 31. Dezember 2021 zur Verfügung“, so Steinbach einer Pressemitteilung zufolge. „So bedauerlich es auch ist, dass die Weihnachtsmärkte auch in diesem Jahr ausfallen, war die Entscheidung doch unausweichlich“, erklärte er.
Der Bund hat sich mit den Ländern auf eine Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022 verständigt. „Aktuell laufen Gespräche mit dem Bund, um innerhalb der Wirtschaftshilfen möglicherweise zielgerichtete Verbesserungen für die Gruppe der Weihnachtsmarktveranstalter, Marktkaufleute und Standbetreiber zu erzielen“, sagte der Minister. Gesonderte Hilfsprogramme seien in den Ländern nicht geplant.
Ein Antrag auf ÜBH III Plus kann jedes Unternehmen stellen, das einen Corona-bedingten monatlichen Umsatzeinbruch in Höhe von 30 Prozent gegenüber dem Referenzmonat 2019 aufweist. Erstattet werden die betrieblichen Fixkosten – unter anderem Mieten, Abschreibungen von saisonalen Warenbeständen, Investitionen in Hygiene- und Digitalisierungsmaßnahmen. Zudem wird ab dem dritten Monat ein Eigenkapitalzuschuss bis zu 40 Prozent gezahlt. Darüber hinaus können die Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind, mit 20 Prozent der Fixkosten berücksichtigt werden. Nicht erstattet werden Unternehmerlöhne. Ein Antrag auf ÜBH III Plus kann über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte gestellt werden.
Weitere Informationen für Betroffene gibt es hier auf dieser Webseite.
Neue Corona Verordnung Brandenburg: 2G-Regel, Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren
Welche neuen Maßnahmen erlässt die brandenburgische Landesregierung über die Absage der Weihnachtsmärkte hinaus? Alle Infos zur neuen Verordnung lesen Sie in folgendem Artikel: