Seit Januar gilt die Wohngeld-Plus-Reform, die verheißungsvoll klingt: Dreifach so viele Haushalte sollen künftig Anspruch auf die staatliche Zahlung haben, in der auch ein Heizkostenzuschuss drinsteckt. Deswegen wird die ausgezahlte Summe deutlich üppiger – durchschnittlich steigt der Satz um 190 Euro auf 370 Euro pro Monat.
Brandenburgs Infrastrukturministerium rechnet mit einer Verdreifachung der Antragsteller und einer erheblichen Belastung der Wohngeldbehörden. Das Ministerium bereitet die Öffentlichkeit nun in einer Pressemitteilung auf längere Wartezeiten vor: „Personelle Engpässe in den Wohngeldstellen und die sehr knapp bemessene Umsetzungszeit können jedoch dazu führen, dass sich die Bearbeitungszeiten bei Neuanträgen in vielen Wohngeldbehörden verlängern.“ Allerdings gingen die Ansprüche nicht verloren. „Wohngeld wird – gegebenenfalls auch rückwirkend – ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag eingeht, geleistet, wenn ein Anspruch auf diese Leistung besteht.“

Wohngeld Plus – Mietstufen entscheiden über die Höhe

Haushalte, die schon Wohngeld beziehen, müssen keinen neuen Antrag stellen. Der durch die Reform veränderte Anspruch werde von den Ämtern neu berechnet. Das Land habe zudem die Software aktualisiert, mit welcher die Wohngeldstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten die Bezüge berechnen können.
Die Formel, mit der das Wohngeld-Plus für einen Haushalt berechnet wird, ist kompliziert und hochindividuell. Es fließen unter anderem die Miethöhe, das Einkommen und die Mietstufe ein. Letztere ist ein Wert, der wesentlich über die Höhe des Zuschusses entscheiden kann. Insgesamt gibt es sieben Stufen, die sich jeweils nach dem lokalen Mietniveau richten, da Wohnen in Potsdam beispielsweise deutlich mehr als in Guben kostet. Jede Gemeinde oder Stadt bekommt die entsprechende Stufe zugewiesen. Je höher diese ausfällt, desto mehr steigt der Wohngeldsatz. Auch das Gesamteinkommen darf dann höher ausfallen.

Wohngeld-Plus in Brandenburg – neue Mietstufen ab 2023

Wer im Wohngeld-Rechner der Bundesregierung nur den Mietstufen-Parameter verändert, erkennt, dass der Abstand allein zwischen erster und vierter Stufe schon 100 Euro ausmachen kann.
Die Mietstufen wurden im Zuge der Wohngeld-Reform neu festgelegt. Auch in Brandenburg sind einige Gemeinden, Städte und Landkreise mit einer neuen Stufe versehen. Manche haben eine höhere erhalten, wer dort wohnt, bekommt also etwas mehr – bei anderen Orten verhält es sich jedoch umgedreht.
Für diese Gemeinden gilt ab Januar 2023 eine höhere Wohngeld-Stufe:
  • Dallgow-Döberitz (von zwei auf fünf)
  • Erkner (drei auf vier)
  • Glienicke/Nordbahn (fünf auf sechs)
  • Kleinmachnow (vier auf fünf)
  • Kloster Lehnin (zwei auf drei)
  • Schönefeld (drei auf vier)
  • Schöneiche/Berlin (drei auf vier)
  • Velten (zwei auf drei)
  • Wandlitz (drei auf vier)
  • Werder/Havel (drei auf vier)
Zudem wurden der Landkreis Oder-Spree von zwei auf drei hochgestuft – Eisenhüttenstadt, Erkner, Fürstenwalde und Schöneiche sind davon jedoch ausgenommen.
In diesen Gemeinden gilt ab Januar 2023 eine niedrigere Wohngeld-Stufe:
  • Ahrensfelde (drei auf zwei)
  • Beelitz (drei auf zwei)
  • Brieselang (fünf auf vier)
  • Eisenhüttenstadt (drei auf zwei)
  • Guben (zwei auf eins)
  • Lauchhammer (zwei auf eins)
  • Mühlenbecker Land (vier auf drei)
  • Neuenhagen/Berlin (vier auf drei)
  • Rathenow (zwei auf eins)
Zwei komplette Landkreise wurden ebenfalls heruntergestuft: Teltow-Fläming von zwei auf eins (ohne Blankenfelde-Mahlow, Jüterborg, Luckenwalde, Ludwigsfelde, Zossen) und Oberhavel von zwei auf eins (ohne Glienicke/Nordbahn, Hennigsdorf, Hohen Neuendorf, Mühlenbecker Land, Oberkrämer, Oranienburg, Velten, Zehdenick).

Mietstufen im Wohngeld-Plus orientieren sich nicht an Marktmieten

Einerseits sollen die verschiedenen Stufen für Fairness sorgen, andererseits gibt es Kritik an der Berechnungsgrundlage, die vom Statistischen Bundesamt genutzt wurde, wie aus einer Antwort der Landesregierung auf die Anfrage der Fraktion „Die Linke“ hervorgeht. Statt aktueller Marktmieten sind lediglich die Bestandsmieten der Wohngeldhaushalte eingeflossen.
Im Oktober habe Brandenburg sich im Bundesrat gegen eine Änderung der Mietstufen ausgesprochen, heißt es in der Antwort. „Nach Angaben des Bundes sollen die isolierten Wirkungen der Herabstufungen auf die Wohngeldhaushalte durch die gleichzeitige Erhöhung des Leistungsniveaus in aller Regel überkompensiert werden.“ Allerdings könne das Land nicht angeben, wie sich die geänderten Wohnstufen auf die Wohngeldhöhe tatsächlich auswirken werden.

Wohngeld-Plus: Werden Ämter in Brandenburg mit Anträgen geflutet?

Wer Wohngeld beziehen möchte, muss dies in seiner lokalen Gemeinde oder Stadt beantragen. Seit Bekanntgabe der Reform wird vor einer Überlastung der zuständigen Ämter gewarnt. Wie stark sich die Bearbeitungszeit ab 2023 verlängert, will die Landesregierung nicht prognostizieren. Doch allein von 2021 auf 2022 hätten sich schon die Erstanträge von 13.157 auf 18.947 erhöht.
Neue Wohngeldstellen sollen nicht geschaffen werden. Das Innenministerium stehe als Ansprechpartner zur Verfügung, heißt es auf die Frage von Isabell Vandré (Linke). Für den höheren Aufwand seien finanzielle Mittel im zwei Milliarden-Paket der Landesregierung anmeldet.