In Brandenburg fehlt dieser ominöse Halbsatz, deshalb dürfen offiziell nur Personen aus einem Haushalt an einen Tisch. Es sei denn, er ist mindestens anderthalb Meter breit, was aber die Ausnahme sein dürfte. Es gibt also in Brandenburg auf dem Papier einen gewaltigen Unterschied zu Berlin, der Gastronomen und Gästen das Leben schwer macht.
Man darf zwar hier und da in der Mark erfreut registrieren, dass die strengere Regel in der Praxis offensichtlich ignoriert wird. Ärgerlich und schlecht für die ohnehin am Boden liegende Branche ist die Auflage aber trotzdem, weil sie etliche Gäste verprellt und mancherorts Betriebe dazu zwingt, Besucher abzuweisen.