Genau wie der Juli hält auch der August wieder einige Änderungen für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland bereit. Die Energiekrise hat Europa weiter im Griff. Ab August wollen die EU-Staaten daher Gas für den Notfall sparen. Wie sich das für Verbraucherinnen und Verbraucher genau auswirken wird, ist noch unklar. In anderen Bereichen gibt es im kommenden Monat dagegen konkrete Auswirkungen – etwa bei Arbeitsverträgen und Geldanlagen. Was sich ab 01.08.2022 ändert, erfahrt ihr hier in unserem Überblick:

Bafög-Erhöhung: Erleichterungen ab 1. August 2022

Für Studierende, Auszubildende und Schüler, die Bafög bekommen, gelten ab 1. August 2022 zahlreiche Erleichterungen. Der sogenannte Grundbedarfssatz steigt um 5,75 Prozent auf 452 Euro im Monat. Zudem gibt es höhere Freibeträge sowie höhere Wohnzuschläge für jene Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen.
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Berlin

Das gilt ab August 2022 für Arbeitsverträge

Ab 1. August müssen in neuen Arbeitsverträgen mehr Informationen festgehalten sein. Das betrifft unter anderem Einzelheiten zur Bezahlung – auch von Überstunden – oder dass Arbeitnehmer ihren Arbeitsort frei wählen können, sofern dies vereinbart wurde.

Masern-Impfpflicht für Kita-Kinder ab August 2022

Kinder, die neu in einer Kita oder Schule aufgenommen werden, müssen schon seit März 2020 einen Masern-Impfschutz nachweisen. Bis 31. Juli müssen nun auch Nachweise für Kinder und Beschäftigte da sein, die am 1. März 2020 schon in den Einrichtungen waren. Nichtgeimpfte Kinder können ab 1. August vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden. Gegen ungeimpfte Angestellte können die Gesundheitsämter ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot aussprechen.

Gas-Notfallplan: Ab August 2022 Konsum senken

Ein Gas-Notfallplan für die EU für diesen Winter ist in greifbare Nähe gerückt: Wegen der Energiekrise wollen die EU-Staaten ab diesem Monat weniger Gas verbrauchen. Ein Notfallplan sieht vor, dass die Mitgliedstaaten den nationalen Konsum im Zeitraum ab August bis zum 31. März 2023 freiwillig um 15 Prozent senken. Wie das Ziel erreicht werden soll, bleibt den Staaten überlassen. Mit dem Plan will die EU Vorsorge treffen für den Fall, dass Russland die Gaslieferungen vollständig unterbricht. „Die Mitgliedstaaten bemühen sich nach besten Kräften, ihren nationalen Gasverbrauch zwischen dem 1. August 2022 und dem 31. März 2023 um mindestens 15 Prozent im Vergleich zu ihrem durchschnittlichen Gasverbrauch zwischen dem 1. August und dem 31. März in den fünf Jahren vor Inkrafttreten dieser Verordnung zu senken“, heißt es in dem auf Botschafterebene abgestimmten Kompromisstext für eine EU-Verordnung, der der Nachrichtenagentur AFP vorliegt.
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Nicht nur Gas, sondern auch die Heizölpreise sorgen bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern derzeit für Kopfzerbrechen. Fallen die Ölpreise in Deutschland wieder? Sollte man kaufen oder lieber warten?

Nachhaltige Anlagen: Das gilt ab 2. August

Anlageberater müssen Kunden vom 2. August an nach ihren Präferenzen zum Thema Nachhaltigkeit befragen und Anlegern dann passende Angebote präsentieren. Hintergrund ist eine Richtlinie der EU.

TV-Klassiker kehren aus der Sommerpause zurück im August

Im August kehren einige TV-Formate aus der Sommerpause zurück, etwa einige aktuelle Talkshows von ARD und ZDF. Die Rückkehr des ARD-Montagstalks „Hart aber fair“ mit Frank Plasberg ist für den 15. August geplant, die von Sandra Maischberger für den 30. August. Den ersten neuen „Tatort“ soll es dagegen erst im September geben. Auch die ZDF-„heute show“ pausiert noch bis in den September hinein.
mit Material von dpa und AFP