• Die Corona-Zahlen und die Inzidenz sind in Deutschland in den vergangenen Wochen deutlich gesunken
  • Trotzdem denken Bund- und Länder über weitere Verschärfungen der Regeln nach – schuld ist die Omikron-Variante
  • Am Dienstag, 21.12. findet der nächste Corona-Gipfel statt
Sachsen-Anhalt hat die dritthöchste Corona-Inzidenz in ganz Deutschland (Stand: 21.12.). Deshalb wurden in dem Bundesland die Corona-Regeln im November deutlich verschärft. Kurz vor Weihnachten wollen Bund und Länder offenbar noch strengere Maßnahmen beschließen, die auch über die Weihnnachtstage, Silvester und Neujahr gelten würden. Die neuen Regeln dürften sich auch auf das Weihnachtsfest in Sachsen-Anhalt auswirken. Hier ein Überblick.

2G, 2G+ und 3G in Sachsen-Anhalt: Welche Corona-Regeln gelten wo?

Die 2G-Regel gilt in Sachsen-Anhalt für den größten Teil des öffentlichen Lebens. Dazu zählen
  • Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen
  • Kultureinrichtungen (Theater, Konzerthallen, etc.) Bibliotheken und Archive sind von 2G ausgenommen
  • Hotels und Herbergen. Übernachtungen aus beruflichen oder medizinischen Gründen sind ausgenommen
  • Reisebusreisen, Schiffrundfahrten, Stadtrundfahrten und vergleichbare touristische Angebote
  • Innengastronomie
  • Fitnessstudios (Therapien ausgenommen)
  • ein Großteil des Einzelhandels. Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Optiker sind natürlich ausgenommen. Weitere Ausnahmen findet ihr hier.

2Gplus in Sachsen-Anhalt: In diesen Fällen brauchen alle einen negativen Corona-Test

Einige Aktivitäten sind nur mit negativem Corona-Test erlaubt. Wer etwa im Chor sind will, muss geimpft oder genesen sein und sich vorher testen lassen. (Für Chorauftritte in der Kirche gelten Sonderregelungen.) 2G+ gilt außerdem in Clubs und Diskotheken, für kulturelle Veranstaltungen (für mehr als 50 Personen drinnen und mehr als 200 draußen). Mit den gleichen Personengrenzen gilt die 2G+ Regel für Sportveranstaltungen, also auch im Fußballstadion.
Kinder bis 17 Jahre sind von 2G und 2G+ grundsätzlich ausgenommen.

Wie lange gilt die Corona-Verordnung in Sachsen-Anhalt?

Die derzeitige Verordnung gilt bis Donnerstag, 23. Dezember 2021. Es ist aber mehr als wahrscheinlich, dass die Maßnahmen über Weihnachten bis ins neue Jahr 2022 verlängert und teilweise verschärft werden.

Aktuell Corona-Regeln beimFriseur in Sachsen-Anhalt

Wer sich die Haare schneiden lassen will, muss die 3G-Regel beachten. Personen, die weder gegen Corona geimpft noch vom Virus genesen sind, müssen also einen negativen Corona-Test vorzeigen. Kinder und Jugendliche unter 18 und diejenigen, die sich gegen Corona nicht impfen lassen können, sind davon ausgenommen. Friseursalons müssen die Kontaktdaten aller Kundinnen und Kunden erfassen.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte in Sachsen-Anhalt – das gilt

Für Ungeimpfte gelten Kontaktbeschränkungen. Sobald bei privaten Treffen oder Verabredungen im öffentlichen Raum eine ungeimpfte Person teilnimmt, dürfen höchstens ein Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem anderen Haushalt teilnehmen (Kinder unter 14 zählen nicht mit).
Einige Kontaktbeschränkungen könnten aber bald auch für Ungeimpfte gelten. Bund und Länder wollen am Dienstag, 21.12. beraten, inwieweit die Corona-Regeln über die Weihnachtstage verschärft werden.

Corona-Gipfel am 21.12.: Bund und Länder planen Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte

Mit neuen Einschränkungen wollen Bund und Länder die Ausbreitung der hoch ansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus bremsen. Entsprechende Beschlüsse wollen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Länderchefinnen und -chefs am Dienstagnachmittag bei einer Schaltkonferenz fassen. Im Vorfeld hat das Kanzleramt in Beratungen mit den Staatskanzleien der Länder die Kern-Maßnahmen abgestimmt. Anbei die wichtigsten Punkte aus der Beschlussvorlage (Stand Montag, 15.45 Uhr), die der Nachrichtenagentur AFP vorliegt:
Erstmals soll es Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene im privaten Umfeld geben: Ab dem 28. Dezember sollen sich dann nur noch maximal zehn Menschen treffen können. Kinder im Alter unter 15 Jahren sind ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person an dem Treffen teilnimmt, sollen die schärferen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gelten. Für diese sind dann Treffen auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.