„Zeigen Sie diese sensiblen Daten nicht in Gaststätten, bei Veranstaltungen oder in ähnlichen Situationen vor. Lassen Sie Ihren QR-Code immer mit der CovPassCheck-App prüfen.“ Das steht im digitalisierten Impfzertifikat in der App „CovPass“ auf der zweiten Seite. Angesichts der aktuell strengen Corona-Regeln ist es allerdings mittlerweile für die meisten schon zur Gewohnheit geworden, das Handy mit dem digitalen Impfnachweis beim Betreten eines Geschäfts oder einer Veranstaltung vorzuzeigen. Was ist bei der Kontrolle also erlaubt? Wie darf man den Impfpass kontrollieren und muss man seinen Ausweis vorlegen?
CovPassCheck-App zum Prüfen des QR-Codes im digitalen Impfnachweis
Für Gastwirte, Veranstalter und Co. die den Impfstatus überprüfen möchten, gibt es eine Art Gegenstück zur App „CovPass“. Die Prüf-App „CovPassCheck-App" ermöglicht es, den Impfstatus ähnlich wie ein Barcode zu scannen. Bei einer Überprüfung des QR-Codes wird in der App nur angezeigt, ob das eingelesene Zertifikat gültig ist oder ungültig. Zudem erscheint der Name und das Geburtsdatum des Inhabers des Impfnachweises. Der Prüfer erfährt übrigens nicht einmal, ob man geimpft oder genesen ist.
Benötigt man einen Ausweis für die Überprüfung des digitalen Impfpasses?
Mit Apps wie „CovPass“ lasen sich auch fremde Impfpässe auf das Smartphone übertragen. Prüfer sollten deshalb mithilfe des Personalausweises oder Reisepasses die Identität der Person, die ihren Impfnachweis vorzeigt, verifizieren. „Bei der Überprüfung von digitalen Impfnachweisen ist ergänzend ein Lichtbildausweis vorzulegen“, informiert das Bundesgesundheitsministerium. Nicht immer wird ein solcher jedoch auch explizit gefordert beim Einlass.
Datenschutz: Handy aus der Hand geben für Kontrolle von digitalem Impfnachweis?
Gäste und Kunden werden immer häufiger dazu aufgerufen, ihr Handy bei der Überprüfung ihres Impfnachweises nicht aus der Hand zu geben und stattdessen beim Einlass auf die Kontrolle mit der „Check-App“ zu bestehen. Wer sein Zertifikat zeigt oder womöglich sein Handy weitergibt, riskiert, dass fremde Menschen Einsicht in sensible persönliche Daten erhalten, etwa zum verwendeten Impfstoff. „Zeigen Sie diese sensiblen Daten nicht in Gaststätten, bei Veranstaltungen oder in ähnlichen Situationen vor. Lassen Sie Ihren QR-Code immer mit der CovPassCheck-App prüfen“, warnt die App „CovPass“ ihre Nutzer daher.
Doch wie verhält es sich mit der Speicherung von Daten? „Die CovPassCheck-App verarbeitet den QR-Code nur im Arbeitsspeicher des Smartphones und speichert keine Daten“, informiert das Robert-Koch-Institut (RKI).
Booster-Impfung und CovPass: Zeigt es die 3. Impfung im digitalen Impfpass an?
Laut RKI können in der CovPass-App auch Zertifikate für Auffrischungsimpfungen eingescannt werden. Nach der Booster-Impfung hat man direkt einen Impfschutz. Auf dem Startbildschirm der App wird prinzipiell das aktuell gültige Zertifikat angezeigt. Doch was, wenn das neue Zertifikat in der App nicht angezeigt wird?
Wie das RKI informiert, muss auf dem Zertifikat bei „Erstimpfung/Wiederimpfung“ die Nummer 3/3 stehen, sofern die Auffrischimpfung die 3. Impfung ist. Wenn das nicht der Fall sein sollte, wurde das Zertifikat unter Umständen falsch ausgestellt und muss vom Aussteller korrigiert werden.
Und wenn es sich bei der Auffrischungsimpfung erst um die 2. Impfung handelt, etwa wegen der Art des Impfstoffes? In diesem Fall muss im Zertifikat die Nummer 2/2 vermerkt sein. Die App kann nicht erkennen, ob es sich um die zweite Impfung der Grundimmunisierung oder um eine Auffrischungsimpfung handelt und zeigt deshalb eine zweiwöchige Wartezeit an. „Zeigen Sie in diesem Fall bitte solang Ihr altes Zertifikat mit der Nummer 1/1 vor. Dieses ist immer noch gültig“, heißt es auf der Seite des RKI.
Mehr zu Corona und den Folgen in Brandenburg und Berlin gibt es auf unserer Themenseite.