Am Mittwoch tritt das Gesetz in Kraft, das die rechtliche Grundlage für die digitale Ausweisfunktion schafft. Das Smartphone wird mit dieser Smart-eID-Funktion zum "digitales Legitimationsdokument", wie es das Ministerium formuliert. Der Handy-Personalausweis ist gegenüber dem Staat und privaten Stellen gültig. Ausnahmen gelten etwa bei Polizei- und Grenzkontrollen. Dort ist weiterhin nur die Personalausweis-Karte gültig.

Smart-eID noch nicht auf allen Smartphones verfügbar

Das Innenministerium weist vorsichtshalber darauf hin, dass zum Start am Mittwoch längst noch nicht alle Smartphones technisch in der Lage sein werden, ihren Besitzerinnen und Besitzern den elektronischen Identitätsnachweis mit der Smart-eID zu ermöglichen. Dies werde "wie meist bei der Einführung neuer Technologien etwas Zeit brauchen". Mit der Smart-eID werden laut Bundesinnenministerium die Daten, die im Online-Ausweis gespeichert sind, in einem besonders geschützten Bereich des Smartphones abgelegt und können dann für die Online-Identifizierung genutzt werden. Der Personalausweis wird nur einmal für die Speicherung der Daten aus dem Online-Ausweis auf dem Smartphone benötigt. Dazu müssen Nutzer die Handy-App "AusweisApp2" herunterladen. Einsetzbar ist die Smart-eID-Funktion nach Angaben des Bundesinnenministeriums allerdings erst ab Dezember.