Beim Thema Impfpflicht denken die meisten noch an Corona – doch hat man schon lange vor der Pandemie etwas ähnliches beschlossen. So gilt seit 2022 in Gemeinschaftseinrichtungen - also in Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern - eine Pflicht zur Impfung gegen Masern. Ab Sonntag, den 31. Juli 2022 greift außerdem die Nachweispflicht.
  • Impflicht Masern: Wer muss sich impfen lassen?
  • Wie weist man die Impfung nach?
  • Warum gibt es eine Masern-Impfpflicht?
  • Debatte um Verlängerung: Wird die Nachweispflicht wieder verschoben?

Impflicht gegen Masern: Wer muss geimpft sein?

Geimpft sein müssen alle Personen, die nach 1970 geboren wurden und die regelmäßig eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen, weil sie entweder dort betreut werden oder dort arbeiten. Gemeinschaftseinrichtungen sind:
  • Kindertagesstätten
  • Horte
  • Schulen
  • Kindertagespflegeeinrichtungen
  • Ausbildungseinrichtungen, in denen überwiegend Minderjährige betreut werden
  • Kinderheime
  • Flüchtlingsunterkünfte
  • Krankenhäuser
  • Arztpraxen
Um geimpft zu werden, müssen die Personen mindestens ein Jahr alt sein. Auch Praktikanten und Ehrenamtliche müssen sich gegen Masern impfen lassen.

Nachweispflicht der Masern-Impfung: Wie wird sie nachgewiesen?

Das Masernschutzgesetz gilt bereits seit dem 1. März 2020. Seitdem müssen alle Kinder, die neu in eine Einrichtung aufgenommen werden, ihre Masern-Impfung nachweisen. Bisher mussten Beschäftigte und Kinder, die vor dem 1. März 2020 in der Einrichtung tätig waren oder betreut wurden, die Impfung noch nicht nachweisen. Das ändert sich jetzt: Ab dem 31. Juli 2022 müssen auch diese Personen beweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind.
Die Impfung kann wie folgt nachgewiesen werden:
  • Impfausweis oder ärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis über eine Immunität
  • Bestätigung einer staatlichen Stelle, dass der Nachweis bereits kontrolliert wurde

Nachweispflicht: Wird sie erneut verlängert?

Die Landkreise warnen vor massiven Belastungen vieler Gesundheitsämter, wenn in der Corona-Krise Ende Juli auch die zweite Stufe der Masern-Impfpflicht greift. Die Ämter seien nicht nur in die Pandemiebekämpfung, sondern auch in diesem Rahmen stark eingebunden, erklärte der Deutsche Landkreistag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Angesichts der aktuellen Arbeitsbelastung habe man das Bundesgesundheitsministerium um eine weitere Verschiebung der Nachweisfrist für Masern-Impfungen auf den 1. Januar 2023 gebeten. Bisher sieht es nicht danach aus, als ob die Nachweispflicht aber verschoben wird.

Was passiert, wenn man keinen Impfnachweis vorlegt?

Kinder im Kita-Alter, deren Erziehungsberechtigte keinen Nachweis über die Masern-Impfung vorlegen können, dürfen in den Einrichtungen nicht betreut werden. Bei Schulkindern geht das wegen der Schulpflicht nicht, allerdings werden in diesen Fällen dann Bußgelder fällig. Bis zu 2.500 Euro kann das dann kosten. Beschäftigte ohne Masern-Impfung kann ein Berufsverbot ausgesprochen werden. Das Gesundheitsamt wird in diesem Fall informiert.

Warum gibt es eine Masern-Impfpflicht? Wie sehen Masern aus?

Die Ausrottung der Masern war in vielen Teilen der Welt bereits greifbar. Doch seit einigen Jahren steigen die Infektionszahlen wieder an. Daher hat die Weltgesundheitsorganisation im Jahr 2019 Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Denn Masern sind hoch ansteckend und keine harmlose Krankheit: Bei etwa jeder oder jedem zehnten Betroffenen kommt es zu Komplikationen. Dazu gehören Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen und Durchfälle, seltener auch eine Gehirnentzündung. Insgesamt sterben in Industrieländern etwa 1 bis 3 von 1.000 an Masern erkrankte Menschen. Auch in Deutschland gab es in den vergangenen Jahren Masern-Todesfälle.
Die bundesweite Impfquote für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene zweite Masern-Schutzimpfung bei Kindern im Alter von 24 Monaten liegt nur bei 73,9 %. Für eine erfolgreiche Eliminierung der Masern sind mindestens 95 % nötig.
Ein philippinisches Kind, das an Masern leidet, wird in einem Krankenhaus behandelt.
Ein philippinisches Kind, das an Masern leidet, wird in einem Krankenhaus behandelt.
© Foto: dpa