Die Kritik am neuen Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung wächst: Die Länder halten die Wegfall der meisten Corona-Regeln, darunter auch die Maskenpflicht in Innenräumen, für falsch. Auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mahnt zur Vorsicht bei den hohen Zahlen. Die meisten Corona-Regeln bleiben in den Bundesländern noch bis zum 2. April bestehen. Doch was kommt danach?
  • Wo wird ab 2. April Maskenpflicht gelten?
  • In welchen Bundesländern wird die sogenannte „Hotspot-Regel“ angewandt?
  • Was bedeutet die Hotspot-Regel?
  • Alle Infos zu den geplanten Maßnahmen im April

Rechtsgrundlage für Corona-Regeln läuft wie geplant aus

Am Wochenende des 2. und 3. April wird wie geplant die bisherige Rechtsgrundlage für viele bundesweit geltende Corona-Beschränkungen auslaufen, eine Verlängerung wird es nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nicht geben. Ein Antrag mehrerer Bundesländer, das Infektionsschutzgesetz erneut entsprechend zu ändern, sei bei den Beratungen der Gesundheitsminister der Länder am Montag abgelehnt worden, sagte der SPD-Politiker in Berlin nach den Gesprächen.

Lauterbach: Länder sollen Hotspot-Regelungen in Kraft setzen

Karl Lauterbach verteidigte die Rechtslage: „Wenn es eine nationale Überforderung des Gesundheitssystems durch die Pandemie nicht gibt, sind auch nationale Regeln nicht mehr durchführbar.“ Er habe erneut an die Länder appelliert, Hotspot-Regelungen in Kraft zu setzen. Auch für ganze Bundesländer sei das möglich. Bisher sind nur aus Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg Pläne dafür bekannt.

Corona Regeln ab 2. April: Das sagt das Infektionsschutzgesetz

Der Bundestag und der Bundesrat haben Mitte März das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Damit sollen ab dem 20. März die allermeisten Corona-Regeln fallen, nur noch ein Basisschutz sollte es geben. Damit die Länder sich aber auf diese neuen Regeln vorbereiten konnten, gab es eine Übergangsfrist bis zum 2. April. Von diesem haben nahezu alle Bundesländer Gebrauch gemacht, sodass fast überall noch Zugangsbeschränkungen, Maskenpflichten und 3G-Regelungen gelten.
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Potsdam
Der 2. April rückt aber immer näher. Immer mehr Länder verkünden jetzt, was ab diesem Datum in ihrem Bundesland gelten soll. Ein Flickenteppich kündigt sich an, denn: Das neue Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass nur in sogenannten „Hotspots“ schärfere Maßnahmen von den Ländern beschlossen werden können. Das Gesetz klärt jedoch nicht, ob zum Beispiel ein ganzes Bundesland zu einem Hotspot erklärt werden könnte.
Ab 2. April sollen also laut Infektionsschutzgesetz nur noch folgende Regeln gelten:
  • Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
  • Maskenpflicht im ÖPNV
  • lokale Regeln je nach Infektionslage
Alles weitere (Maskenpflicht in Innenräumen, 3G oder 2G-Regeln) soll wegfallen.

Neue Regeln ab 2. April: Das planen Brandenburg, MV, Sachsen und Co.

Die Länder haben sich lautstark gegen das neue Gesetz gewehrt. Sie kritisieren, dass das Gesetz den Instrumentenkasten der Länder verkleinert. Aus diesem Grund tüfteln die Bundesländer aktuell an den neuen Verordnungen, die ab dem 2. April gelten sollen.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg fallen ab 3. April die meisten Corona-Schutzmaßnahmen weg. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sieht durch das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr für eine landesweite Verlängerung der Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen. Auch regionale Auflagen für bestimmte Hotspots stünden nach der Übergangsfrist, die am 2. April endet, zunächst nicht an, sagte der Grüne am Dienstag in Stuttgart. Es werden also nur die Maßnahmen, wie sie oben beschrieben sind, gelten.

Bayern

Trotz landesweit extrem hoher Corona-Inzidenzen soll Bayern nicht zum Hotspot erklärt werden - damit enden am Wochenende die meisten Corona-Beschränkungen. „Wir werden auch keine Hotspots jetzt für ganz Bayern machen. Jedenfalls auf absehbare Zeit nicht„, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag am Rande eines Termins auf dem Münchner Viktualienmarkt. Bayern werde aber weiter die Infektionslage beobachten. Zugleich betonte er: „Wir haben jetzt in Deutschland echt keine verlässliche Grundlage mehr für den Fall, dass es noch schwieriger wird.“ Nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz und einer Übergangsfrist enden die meisten Corona-Beschränkungen am nächsten Wochenende. Es bleiben dann nur noch die Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr, in Pflegeheimen und Kliniken sowie eine Testpflicht in Pflegeheimen und Schulen. Im Handel, in Freizeiteinrichtungen, Schulen und sonstigen Innenräumen fällt die Maskenpflicht weg.

Brandenburg

In Brandenburg sollen nach und nach die Corona-Regeln fallen. Genaueres ist bisher nur über die Schulen und Kitas bekannt: Ab 2. April soll keine Maskenpflicht in der Schule mehr gelten. Getestet wird noch bis zu den Osterferien, danach plant man die Tests abzuschaffen. Nur die erste Woche nach den Ferien soll noch getestet werden, da man wieder Urlaubsreisen erwartet.
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In der kommenden Woche sollen die restlichen Maßnahmen nach dem 2. April in Brandenburg beschlossen werden.

Bremen

Bremen wird die Corona-Regeln ab dem 2. April lockern. Es wird keine generelle Maskenpflicht in Innenräumen gelten. In Schulen und Kitas soll aber weiter getestet werden. Alles weitere wird aufgehoben, zunächst bis zum 30. April.

Hamburg

In Hamburg soll die Maskenpflicht in Innenräumen auch über den 2. April hinaus gelten. Dafür müsste das Land aber als Hotspot deklariert werden, was noch nicht geschehen ist. Ansonsten würden alle Corona-Regeln fallen.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern sollen wesentliche Corona-Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht in Innenbereichen und Testvorgaben für Ungeimpfte bei Gaststättenbesuchen auch noch den April über gelten. Wie Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Schwerin mitteilte, sollen die zunächst bis zum 2. April befristeten Übergangsregelungen bis zum 27. April fortdauern. Ein entsprechender Antrag werde dem Landtag zu seiner Sondersitzung am Donnerstag vorgelegt.
3G in bestimmten Bereichen und Maskenpflicht im Einzelhandel sollen also weiterhin gelten.

Niedersachsen

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil würde gern sein ganzes Bundesland zum Corona-Hotspot erklären, um damit einige Corona-Regeln über den 2. April hinaus verlängern zu können. Ihm seien aber durch das Bundesinfektionsschutzgesetz die Hände gebunden, sagte der SPD-Politiker der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag).
„Es bräuchte schon entweder ein besonders gefährliches Virus, was wir momentan zum Glück nicht haben. Oder das Kriterium der drohenden Überlastung des Gesundheitssystems müsste erfüllt sein. Auch das aber sehen wir einstweilen nicht“, sagte Weil und fügte hinzu: „Sorry, aber wenn ich könnte, würde ich für Niedersachsen sehr gerne beispielsweise an der allgemeinen Maskenpflicht festhalten. Aber bei einem nüchternen Blick auf den Gesetzestext gibt das die derzeitige Situation nun einmal nicht her.“ Der Wegfall der Maßnahmen scheint also ab 2. April in Niedersachsen zu stehen.

Saarland

Im Saarland werden die Corona-Regeln nach Ansicht von Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) am 2. April wegfallen. Nach dem 2. April müssen nach dem Gesetz auch im Saarland unter anderem Maskenpflicht in Schulen und im Einzelhandel sowie die meisten Zugangsregelungen nach Impf- und Teststatus fallen, es sei denn, das Landesparlament erklärt das Land oder Teile angesichts der Corona-Lage zum Hotspot. Dafür sieht Hans aber keine Möglichkeit.

Sachsen

Auch in Sachsen sollen die meisten Corona-Regeln wegfallen. Nach den aktuellen Plänen der Landesregierung sollen ab Anfang April im Gesundheits- und Sozialwesen die FFP-2-Maskenpflicht sowie die Testpflicht bestehen bleiben. Auch in Schulen soll weiter getestet werden, hier fällt das Masken-Tragen aber weg. Für welche anderen Maßnahmen es nur eine „dringende Empfehlung“ geben soll, will das Kabinett noch bis zur Beschlussfassung in der kommenden Woche festlegen.

Corona in Deutschland: Länder wollen Regeln vier Wochen länger behalten

Angesichts der Rekordinfektionszahlen fordern die Gesundheitsminister von fünf Bundesländern eine Verlängerung der noch bis 2. April möglichen strengeren Corona-Maßnahmen um vier Wochen. Das würde den Ländern ermöglichen, die noch geltenden Schutzmaßnahmen beizubehalten, ohne dass dafür Beschlüsse der Landesparlamente notwendig seien, sagte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.
Zugleich forderte Laumann mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Saarland, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen den Bund auf, die noch offenen Fragen zur Umsetzung der Hotspot-Regelung zeitnah zu klären. Es müsse eine bundesweit einheitliche Verfahrensweise sichergestellt werden. Die Minister hätten eine Sondersitzung der Gesundheitsministerkonferenz beantragt, die voraussichtlich kommenden Montag stattfinde.
Mehr zu Corona und den Folgen in Brandenburg und Berlin gibt es auf unserer Themenseite.