• Die Verhandlungen der Lokführergewerkschaft GDL mit der Deutschen Bahn sind weiter festgefahren
  • Der Streik geht in die nächste Runde
  • Im Nah- und Fernverkehr werden wieder viele Züge ausfallen
  • Welche Verbindungen sind betroffen?
  • Die Bahn verspricht Erstattungen, die Zugbindung wird aufgehoben
  • Die Lufthansa setzt derweil größere Flugzeuge auf ihren Strecken ein
Erneut müssen Tausende Reisende umplanen. Die GDL hat zum nächsten Streik bei der Deutschen Bahn aufgerufen, dieses Mal von Donnerstag, 02.09.2021, bis Dienstag, 07.09.2021. Es ist die dritte Runde in dem festgefahrenen Tarifkonflikt. Viele Bahnreisende und Pendler haben ihre Tickets schon gebucht und fragen sich jetzt, was mit ihren Fahrkarten passiert: Erstattung, Stornierung, Umbuchung – was ist möglich? Bleiben Tickets weiter gültig oder verfallen sie?
Zunächst einmal gilt: Die Bahnkunden behalten auch während des Streiks ihre Fahrgastrechte. Die Reisenden können sich im Fernverkehr 25 Prozent des Fahrpreises erstatten lassen wenn der Zug mindestens eine Stunde Verspätung hat. Ist er zwei Stunden oder mehr verspätet, bekommen die Kunden die Hälfte des Fahrpreises zurück.

Fahrplan im Streik: Bahn kündigt „verlässliches Mobilitätsangebot“ an

Die Deutsche Bahn kündigte am Montag an, auch im dritten Streik „ein verlässliches Mobilitätsangebot“ von rund einem Viertel der üblicherweise geplanten Züge im Fernverkehr zu machen. Im Regional- und S-Bahnverkehr soll es demnach erneut ein Grundangebot von 40 Prozent der Züge geben.
„Wer kann, sollte seine Reise auf die Zeit vor oder nach dem Streik verschieben“, teilte der Konzern mit. Reisende könnten Fahrkarten für den Streikzeitraum flexibel nutzen und ihre Reisen vorziehen oder bis zum 17. September verschieben. Auch eine Erstattung sei möglich.
Die Lufthansa kündigte unterdessen an, wegen des Streiks bei der Bahn ab Donnerstag größere Flugzeuge einzusetzen. Die Flugfrequenz erhöhen wolle der Konzern aber nicht, sagte eine Sprecherin.

Fahrkarten erstatten lassen oder umtauschen?

Darüber hinaus hat die DB für die Streiktage mehrere Kulanzregeln festgelegt:
  • Wenn die betroffenen Kunden an Streiktagen nicht fahren wollen, können sie sich den Fahrpreis auch kostenfrei erstatten lassen
  • Alternativ können sie ihre für den Streikzeitraum gebuchten Fahrkarten bis einschließlich Samstag, 4.9. nutzen
  • Sitzplatzreservierungen können in den DB Verkaufsstellen kostenfrei umgetauscht werden
  • Für vom Streik betroffene Bahnkunden wurde die Zugbindung generell aufgehoben
  • Sparpreise bleiben weiter gültig
  • Das City-Ticket verfällt allerdings, wenn die gebuchte Bahnverbindung wegen des Streiks ausfällt

Erstattungen der Tickets: Was gilt für den Nahverkehr

  • Die Fahrkarten für den Streikzeitraum sind ebenfalls bis Samstag, 4. September gültig
  • Hat der Zug wegen des Streiks mindestens 60 Minuten Verspätung oder fällt aus, müssen Reisende die Fahrt nicht antreten. Sie können sich den Fahrpreis komplett erstatten lassen
  • Wer wegen des Streiks nicht ans Ziel kommt und zum Startbahnhof zurückfährt, bekommt den Preis für die nicht genutzte Strecke zurück
  • Fahrgäste mit Flexpreis/Normalpreis-Fahrkarten können auch Fernverkehrszüge nutzen. Das gilt auch für Inhaber von Wochen-, Monats- und Jahreskarten. Sie müssen allerdings erst einen Aufpreis bezahlen, den sie sich danach erstatten lassen können

Bahnstreik im Fernverkehr – Kostenloser Fahrradversand

Die Bahn bittet Reisende, an Streiktagen kein Fahrrad im Zug mitzunehmen, weil die Züge stark ausgelastet sein werden. Deswegen bietet sie einen kostenlosen Fahrradversand an für diejenigen, die für diese Tage Fahrkarten gebucht haben – aber nur im Fernverkehr.
Der Versand dauert zwei Tage (auf die Nordseeinseln und Hiddensee drei Tage). Kunden können ausschließlich online buchen. Für einen kostenlosen Transport müssen sie den Gutschein-Code Fahrrad23 bei der Buchung angeben.

Der aktuelle Fahrplan der Bahn im Streikfall

Da viele Verbindungen von Donnerstag an entfallen werden, manche Menschen aber dennoch mit der Bahn reisen wollen oder müssen, stellt sich die Frage, welche Züge überhaupt fahren. Denn ja, auch in Streikzeiten fahren Züge. Noch hat die Bahn keinen Notfahrplan wie etwa in der zweiten Streikwelle veröffentlicht. Aktuelle Infos zum Streik sowie zum Notfall-Fahrplan der Bahn gibt es in der Regel in diesem Blog der DB.

Streik bei der Bahn: Weitere Fragen und Antworten zu Erstattung, Stornierung und Umbuchung

Wie kann ich mir die Fahrkarte erstatten lassen?

Wer die Fahrt im Streikzeitraum - aus welchem Grund auch immer - nicht antreten möchte, kann sich das Ticket kostenfrei erstatten lassen. Dies gilt ausdrücklich auch für Verbindungen, die verfügbar wären. Für online oder in der App gekaufte Tickets muss dafür ein Kulanzformular auf der DB-Webseite ausgefüllt werden. Fahrkarten, die am Schalter gekauft wurden, können nur dort zurückgegeben werden. Experten raten, die Reklamation nicht lange aufzuschieben.
Wer bei der Abwicklung mit der Bahn Probleme hat, kann zum Beispiel die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) konsultieren und online einen Schlichtungsantrag stellen. Deren Juristinnen und Juristen verhelfen Verbrauchern kostenlos zu ihrem Recht.

Ich möchte fahren - was muss ich tun?

Wer bereits ein Ticket gebucht hat, muss die Fahrt nicht gleich abschreiben. Zwar wird ein Großteil der Verbindungen ausfallen. Besonders nachgefragte Hauptverkehrsstrecken sowie die Anbindung an wichtige Bahnhöfe und Flughäfen sollen nach Angaben der Bahn aber zumindest in regelmäßigen Abständen bedient werden. In Metropolregionen soll ein Grundangebot an Regional- und S-Bahnen fahren. Daher sollten Reisende zunächst prüfen, ob der Zug fährt.
Den Ersatzfahrplan finden Kunden in der DB Navigator App und online in der Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn. In der Liveauskunft sind nur Züge zu finden, die in jedem Fall bis zum Ziel fahren. Außerdem können sich Kunden an die Streikhotline der Bahn unter der Nummer 08000/99 66 33 oder an das DB-Personal am Bahnsteig wenden.

Kann ich bei Verspätungen Entschädigung fordern?

Kommt es bei der ausgewählten Verbindung zu Verzögerungen, haben Fahrgäste ein Recht auf Entschädigung. Deren Höhe richtet sich nach der Länge der Verzögerung.
Kommen Fahrgäste mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben sie Anspruch auf 25 Prozent Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 Prozent. Reisende können die Ansprüche mit dem Fahrgastrechte-Formular online, im Zug oder in einem DB-Büro geltend machen. Darüber hinaus funktioniert die Reklamation im Kundenkonto auf www.bahn.de oder in der DB Navigator App.
Auch für Inhaber von Zeitkarten kann sich eine Reklamation lohnen. Ihnen bietet die Bahn pauschale Entschädigungen bei Verspätungen von mehr als einer Stunde an.
Um die Verzögerung nachweisen zu können, sollten sich Betroffene die Störung idealerweise von DB-Beschäftigten am Bahnhof bescheinigen lassen. Alternativ genügen aber auch Fotos von Anzeigetafeln oder Screenshots vom Handydisplay, aus denen die Information über die Verspätung hervorgeht.
In bestimmten Fällen können Fahrgäste, die mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort rechnen müssen, ein anderes Verkehrsmittel wie Bus oder Taxi nutzen. Dies gilt dann, wenn die planmäßige Ankunftszeit zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr morgens liegt. Die Deutsche Bahn erstattet dann Kosten bis zu maximal 80 Euro, wenn die Originalrechnung vorliegt.

Meine Verbindung fährt nicht: Kann ich umsteigen?

Für den Fernverkehr gilt: Fährt der Zug nicht, für den das Ticket gilt, können Fahrgäste auf eine andere Verbindung ausweichen. Auch höherwertige Züge - also zum Beispiel ICE statt IC - können dann genutzt werden. Die Zugbindung ist aufgehoben. Bereits gebuchte Tickets für den Streikzeitraum vom 2. bis einschließlich 7. September können an einem anderen Tag genutzt werden. Sie sind den Bahnangaben zufolge vom 30. August bis einschließlich 17. September gültig.
Für den Nahverkehr gilt: Wenn sich bei Verbindungen eine mindestens 20-minütige Verspätung abzeichnet, können Fahrgäste Züge des Fernverkehrs ohne Aufpreis nutzen. Bevor Fahrgäste in einen Fernverkehrszug einsteigen, müssen sie aber ein gültiges Ticket lösen. Die Kosten dafür können sie sich später von der Bahn erstatten lassen. Das gilt aber nur dann, wenn die ursprüngliche Route nicht länger als 50 Kilometer ist oder nicht länger als eine Stunde dauert. Auch bei einer erheblich ermäßigten Fahrkarte, also beispielsweise einem Länder- oder Semesterticket, gilt diese Regelung nicht.

Welche anderen Verkehrsmittel kommen in Frage?

  • Züge bahnfremder Unternehmen: Wer beim Schienenverkehr bleiben möchte, kann bei Wettbewerbern der Bahn buchen. Dort streiken die Lokführer zwar nicht, auch diese Verbindungen könnten aber mittelbar durch den Arbeitskampf der GDL gestört werden - zum Beispiel durch stehen gebliebene Züge der DB.
  • Fernbus: Für viele Reisende ist der Fernbus eine naheliegende Variante. In Streikzeiten verzeichnet Marktführer Flixbus deutlich steigende Nachfragen. Daher sollten Reisende schnell sein. Auch die Preise steigen an, je näher der Reisetag rückt.
  • Mietwagen: Auch die Zahl der Mietwagen-Buchungen nimmt im Streikzeitraum tendenziell zu. Damit werden die Kapazitäten knapper, und auch hier steigen die Preise.
  • Taxi/Uber: Je nach Entfernung zum Ziel kann ein Umstieg ins Taxi sinnvoll sein. Taxis sind in der Regel etwas teurer als Uber-Angebote.
  • Flugzeug: Wer kurzfristig auf das Flugzeug ausweichen will, muss gegebenenfalls tiefer in die Tasche greifen. Je näher am Reisetermin und je größer die Nachfrage, desto teurer das Ticket.
  • Eigenes Auto: Wer ein eigenes Auto besitzt, kann die gewünschte Reiseroute auch damit zurücklegen. Einziges Manko: Diese Idee haben sicher viele Betroffene, die Straßen könnten voller als üblich sein.