Am kommenden Montag, 27.3.2023, wird in Deutschland gestreikt. Neben den Flughäfen, Schulen und Kitas ist auch der Bahnverkehr von den Streiks betroffen sein. Was tun, wenn wegen des Streiks der Zug ausfällt oder zu spät kommt? Welche Rechte haben Fahrgäste?

Streik bei der Bahn: Haben Fahrgäste ein Recht auf Entschädigung?

Ist ein Streik bei der Bahn angekündigt, sollten sich Fahrgäste im ersten Schritt bei jeweiligen Verkehrsunternehmen erkundigen, ob der gebuchte oder geplante Zug nicht doch fährt. Sollte es wegen des Streiks zu Ausfällen und Verspätungen kommen, empfiehlt die Bahn:
  • Sich Verspätungen immer von Mitarbeitern des Unternehmens bestätigen zu lassen, Dafür hat beispielsweise die Bahn Verspätungsbescheinigungen vorbereitet. Das kann allerdings mühselig sein, wenn bei einem Streik Tausende Passagiere an einem Bahnhof gestrandet sind.
  • Alternativ können auch Fotos von Anzeigetafeln oder Screenshots mit den Infos zum Zugausfall oder der Verspätung als Beweismittel diesen.
Die Verbraucherzentrale rät, mit diesen Belegen sowie einem ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular des Eisenbahnunternehmens anschließend im Internet oder in einem Servicecenter des Bahnunternehmens die Reise zu reklamieren. Hier gibt es das Fahrgastrechte-Formular der Deutschen Bahn zum Herunterladen an. Mittlerweile besteht auch die Möglichkeit, für online gekaufte Tickets direkt im DB Navigator oder über bahn.de Entschädigungsanträge zu stellen.
Wenn Fahrgäste wegen eines Streiks bei der Bahn nicht pünktlich an ihrem Ziel ankommen, können sie einen Teil des Fahrpreises oder sogar den kompletten Fahrpreis zurückbekommen. Ob es nur einen Teil des Geldes wiedergibt oder die komplette Summe, hängt von der Länge der Verspätung ab. Geregelt wird das in der EU-Fahrgastverordnung VO (EG) Nr. 1371/2007.
Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten muss die Bahngesellschaft den Kunden kostenlos Erfrischungen und Mahlzeiten in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit anbieten, sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder lieferbar sind. Gibt es von dem Unternehmen nichts und kaufen Fahrgäste auf eigene Faust etwas ein, sollten unbedingt die Rechnungen aufbewahrt werden.