Seit Anfang 2004 müssen Betriebsrentner von ihren laufenden Bezügen nicht, wie zuvor, nur den halben Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen, sondern den ganzen. Das gilt auch für Direktversicherungen, bei denen die Beiträge häufig zum großen Teil vom Versicherten und nicht vom Arbeitgeber geleistet wurden. Wird der Vertrag auf einen Schlag ausgezahlt, wird so gerechnet, als würde die Auszahlung auf zehn Jahre verteilt. Folge: Sie fällt fast zehn Prozent niedriger aus.
Die Neuregelung gilt auch für bestehende Verträge, die unter der Annahme einer geringeren Belastung abgeschlossen wurden. Das hat viele Senioren verbittert. Deshalb will der Verein Direktversicherungsgeschädigte unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe demonstrieren. Es hatte die Regelung 2010 weitgehend akzeptiert.
Schon bisher gab es die Freigrenze: Wer weniger Betriebsrente bekommt, zahlt gar keinen Kassenbeitrag. Wer nur einen Cent darüber liegt, wird für die komplette Summe zur Kasse gebeten. Wird dies in einen Freibetrag umgewandelt, kommt jeder in den Genuss und wird nur für Beträge darüber belastet. Dies soll 1,2 Milliarden Euro im Jahr kosten. Die Rückkehr zum halben Beitragssatz wäre mit fast drei Milliarden Euro viel teurer.
Finanziert werden soll dies aus dem Gesundheitsfonds, über den die Krankenkassen ihr Geld bekommen. Er hat derzeit eine Liquiditätsreserve von 9,7 Milliarden Euro. Ist sie aufgebraucht, müsste der Bund mit Steuermitteln einspringen.