Es geht angesichts der unverändert hohen Corona-Zahlen in Deutschland unter anderem um Lockdowns, 2G und eine Homeoffice-Pflicht: Am heutigen Donnerstag, 18. November, kommt die nächste Ministerpräsidentenkonferenz zum Corona-Gipfel zusammen. Bereits am Abend vorher berichteten mehrere Medien unabhängig voneinander von einer ersten Beschlussvorlage, die eine Idee davon gibt, über welche Themen am Donnerstag gesprochen werden wird.

Ministerpräsidentenkonferenz morgen: Uhrzeit, Ablauf, mögliche Themen

Um 13 Uhr kommt die Ministerpräsidentenkonferenz zusammen. Die Runde findet aufgrund der aktuellen Corona-Lage digital statt. Ein Ende scheint angesichts der thematischen Fülle offen. In der Vergangenheit gingen Corona-Gipfel bisweilen bis in den späten Abend oder sogar bis in die Nacht hinein.
Diese Themen werden auf der MPK vermutlich verhandelt:
  • Wie geht es in der Corona-Pandemie mit Blick Richtung Weihnachten und Silvester weiter?
  • Kommt ein Lockdown?
  • Wie ist das Vorgehen hinsichtlich schnellerer Booster-Impfungen?
  • Thema Arbeit: Was wird hinsichtlich Homeoffice-Pflicht und 3G-Regel am Arbeitsplatz beschlossen?
  • Wird 2G+ eine Rolle spielen – etwa in der Gastronomie?
  • Eine erste Beschlussvorlage gibt nun Aufschluss darüber, welche Themen am Donnerstag diskutiert werden.

Lockdown und 2G: Erste Beschlussvorlage zum Corona-Gipfel

Angesichts der angespannten Corona-Lage in Deutschland sollen die Bundesländer über den 25. November hinaus Lockdowns verhängen können. Das berichtet unter anderem der „Tagesspiegel“ am Mittwochabend unter Berufung auf eine der Zeitung vorliegende Beschlussvorlage. Daraus zitiert die Zeitung: "Die Länder werden bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems im jeweiligen Land (Hotspot) von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen."
Demnach soll der gesamte Instrumentenkasten mit Lockdowns, Ausgangssperren und Schulschließungen für die Bundesländer „bis längstens zum Ablauf des 15. Dezember 2021 für Schutzmaßnahmen“ erlaubt bleiben, zitiert der „Tagesspiegel“ in seinem Bericht aus dem Entwurf. Dies gelte aber nur, wenn die Bundesländer diese bis zum geplanten Auslaufen der epidemischen Lage am 25. November anordnen. Entscheidungen dazu müssten also kommende Woche fallen. Noch offen ist demnach in der Beschlussvorlage für den Corona-Gipfel, ab welcher Hospitalisierungs-Inzidenz, also der Krankenhausbelegung mit Covid-19-Patienten, die möglicherweise verschärften Regeln greifen sollen.

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Bundesweit flächendeckende 2G-Regel soll laut Entwurf zur MPK kommen

Wie es in dem Bericht weiter heißt und wie übereinstimmend etwa auch der „Focus“ berichtet, soll bundesweit flächendeckend eine 2G-Regel eingeführt werden. Konkret zitiert der „Tagesspiegel“ aus der Vorlage wie folgt: Der Zugang zu „Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen und übrigen Veranstaltungen - insbesondere in Innenräumen -, gastronomischen Einrichtungen, körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen“ soll sich auf Geimpfte und Genesene beschränken, um die Infektionsdynamik zu brechen.
Wird ein ebenfalls noch festzulegender Hospitalisierungswert überschritten, soll sofort auf 2G-Plus umgestellt werden, Geimpfte und Genesene brauchen dann zusätzlich einen negativen Corona-Test.

2G steht auf einem Schild vor dem Restaurant Maybach im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel. Die 2G-Regel könnte laut einer Beschlussvorlage zum Corona-Gipfel flächendeckend zum Einsatz kommen angesichts des starken Infektionsgeschehen in der Corona-Pandemie in Deutschland.
2G steht auf einem Schild vor dem Restaurant Maybach im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel. Die 2G-Regel könnte laut einer Beschlussvorlage zum Corona-Gipfel flächendeckend zum Einsatz kommen angesichts des starken Infektionsgeschehen in der Corona-Pandemie in Deutschland.
© Foto: Marcus Brandt/DPA

ÖPNV, Gastronomie, Handel: Die weiteren Themen der Beschlussvorlage zur Ministerpräsidentenkonferenz

  • Öffentliche Verkehrsmittel: In Bussen und Bahnen soll künftig bundesweit die 3G-Regel gelten. Die Fahrgäste müssen also einen ngeativen Test vorlegen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Die Regelung gilt auch für Inlandsflüge, ausgenommen sind hingegen Taxen und die Schülerbeförderung. Die Art und Weise der Kontrollen bleibt den Verkehrsunternehmen überlassen. In der Regel werden sie wohl im Rahmen der Fahrscheinkontolle gemacht werden.
  • Arbeitsplatz: Bundesweit sollen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber einen Impfnachweis oder Genesenennachweis vorlegen müssen. Sind sie weder geimpft noch genesen, müssen sie täglich vor Betreten ihres Arbeitsplatzes einen aktuellen Coronatest vorlegen. Arbeitgebern droht ein Bußgeld, wenn sie den Status nicht kontrollieren. Wenn sich Beschäftigte der 3G-Regel entziehen, muss der Arbeitgeber versuchen, ein Arbeiten ohne direkten Kontakt zu anderen Mitarbeitern zu ermöglichen. Ist das nicht möglich, droht den Betroffen Lohnverlust - und im Zweifelsfall sogar die Kündigung.
  • Zudem soll die zum 1. Juli aufgehobene Homeoffice-Pflicht wieder aktiviert werden: Wenn keine zwingenden Gründe entgegenstehen, müssen Arbeitgeber im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten ihren Beschäftigten Arbeit im Homeoffice anbieten. Die Beschäftigten wiederum müssen das Angebot annehmen, wenn keine Gründe entgegenstehen.
  • Einkaufen: Geschäfte sollen offen bleiben, Schließungen sind nicht geplant. Allerdings gilt hier weiter die Maskenpflicht.
  • Bars und Restaurants: Restaurants und Bars können offen bleiben, wenn sie ihre Sitzplätze unter Einhaltung der jeweiligen Hygieneregeln anbieten. Es könnte es aber zu Schließungen kommen, wenn es zu eng wird, um die Regeln einhalten zu können.
  • Freizeit: Beim Besuch von Theatern, Kinos, Fitnessstudios oder Fußballstadien können Länder die 2G-Regel vorschreiben. Das heißt, dass Ungeimpfte auch mit einem negativen Coronatest nicht mehr an diesen Freizeitaktivitäten teilhaben können. Für Veranstaltungen kommt zudem "2G Plus" infrage: Dann müssten Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Coronatest vorlegen. Auch Kapazitätsbegrenzungen soll es geben können. Im Einzelfall können Veranstaltungen abgesagt werden.
  • Länderklausel: Nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite sollen die Länder auch künftig mit schärferen Maßnahmen in Eigenregie handeln können - dann müssen dies aber die jeweiligen Landesparlamente beschließen. Zu den möglichen Maßnahmen gehören Personenbeschränkungen für Betriebe, Einrichtungen oder Veranstaltungen sowie Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum. Ausgangssperren oder das generelle Verbot für Veranstaltungen oder Versammlungen sollen aber ausgeschlossen sein. Das gilt etwa auch für Weihnachtsmärkte oder Gottesdienste. Im konkreten Fall kann es aber durchaus zu Absagen kommen.
  • Geltungsdauer: Die neuen Regeln sollen bis zum 19. März gelten. Der Bundestag kann diese aber vorher um bis zu drei weitere Monate verlängern.
  • Zeitplan: Wenn alles glatt geht, beschließt der Bundestag das neue Gesetz am Donnerstag, dann könnte es der Bundesrat am Freitag billigen. Die Länderkammer muss der Neuregelung mehrheitlich zustimmen. Sollten die Länder mit einer Regierungsbeteiligung der Union nicht mitziehen, würde das Gesetz im Bundesrat scheitern. In Kraft treten sollen die verschärften Regelungen dann Anfang kommender Woche.
  • Alten- und Pflegeheime: Einigkeit besteht darüber, dass es für die Mitarbeitenden in den Heimen eine Pflicht zu regelmäßigen Tests geben soll - bei Ungeimpften täglich. Noch nicht verständigt haben sich die Ampel-Parteien über eine Impfpflicht für die dortigen Beschäftigten. Dies ist nicht Bestandteil des jetzt beratenen Infektionsschutzgesetzes und soll in den kommenden Wochen geklärt werden.

    Der Bundestag in Berlin. Geht bei der Ministerpräsidentenkonferenz alles glatt, werden die neuen Corona-Regeln bereits Ende der Woche verabschiedet.
    Der Bundestag in Berlin. Geht bei der Ministerpräsidentenkonferenz alles glatt, werden die neuen Corona-Regeln bereits Ende der Woche verabschiedet.
    © Foto: Bernd von Jutrczenka/DPA

Union lehnt Pläne von SPD, Grünen und FDP zum Infektionsschutzgesetz ab

Der Münchner Merkur berichtet unter dessen unter Berufung auf die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), dass die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP den Gesetzentwurf zum Infektionsschutzgesetz an maßgeblichen Punkten nachjustiert hätten. So hätten die Bundestagsabgeordneten der wahrscheinlichen Regierungsparteien Forderungen der Bundesländer aufgenommen, berichtet der „Merkur“.
Die Unionsfraktion will die Pläne der Ampel-Fraktionen an diesem Donnerstag im Bundestag allerdings mehrheitlich ablehnen, wie die Nachrichtenagentur DPA am Mittwoch aus Teilnehmerkreisen der Beratungen der CDU/CSU-Abgeordneten in Berlin erfuhr. Da die Ampel-Fraktionen aber über 40 Stimmen mehr als die notwendige Mehrheit im Bundestag haben, dürfte der Antrag von SPD, Grünen und FDP dennoch vom Parlament beschlossen werden. An diesem Freitag soll dann der Bundesrat in einer Sondersitzung über die geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz beraten.
Die Union wolle außerdem einen Entschließungsantrag zur Verlängerung des Sonderstatus der epidemischen Lage über den 25. November hinaus einbringen, hieß es aus Teilnehmerkreisen weiter. Dafür habe es eine überwältigende Mehrheit gegeben. Über die Pläne der Ampel-Fraktionen habe es eine lange Diskussion gegeben.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hatte in der Sitzung der Unionsfraktion nach Informationen der dpa aus Teilnehmerkreisen vorgeschlagen, die Ampel-Pläne zum Kampf gegen die vierte Welle der Corona-Pandemie an diesem Donnerstag im Bundestag abzulehnen. Der Vorschlag sei von den Abgeordneten von CDU und CSU mit zustimmendem Geklopfe auf den Tischen aufgenommen worden, erfuhr die dpa.
Zuvor hatte sich Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) bereits öffentlich skeptisch zu einer Zustimmung der Unionsfraktion zu den Plänen der Ampel-Fraktionen geäußert. Die Union sei der Meinung, dass die Fortschreibung der am 25. November auslaufenden epidemischen Lage von nationaler Tragweite das bessere Mittel im Kampf gegen die dramatische aktuelle Lage sei.

Infektionsschutzgesetz: Scholz kontert Kritik von CDU und CSU

SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hat angesichts von Kritik aus der Union an dem geplanten neuen Infektionsschutzgesetz zu parteiübergreifender Geschlossenheit im Kampf gegen die Corona-Pandemie aufgerufen. "Das ist ein Moment, in dem man als Land zusammenhalten muss", sagte Scholz am Mittwochnachmittag vor einer Sitzung der SPD-Fraktion. Er warnte vor "parteipolitischen Manövern".
Scholz betonte, es seien "sehr weitreichende Maßnahmen" in dem von SPD, Grüne und FDP vorgelegten neuen Gesetz enthalten. Er verwies dabei auf die geplante schärfere Testpflicht in Pflegeheimen, auf die künftige 3G-Regel am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln und Vorgaben für wieder mehr Homeoffice.
Dies seien "entschiedene Maßnahmen", die jetzt gemeinsam ergriffen und umgesetzt werden müssten, sagte Scholz weiter. Viele der neuen Maßnahmen seien "strikter als die, die wir vor einem Jahr ergriffen haben". Zudem müsse jetzt erreicht werden, dass sich mehr Menschen impfen ließen und es auch mehr Auffrischungsimpfungen gebe.
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