Das Recht, über den Haushalt zu entscheiden, gilt bekanntermaßen als Königsrecht des Parlaments. Gut so. In Sachen Rüstungsausgaben haben sich die Abgeordneten des Bundestags dieses Recht aber gleich doppelt gesichert. Und das ist schon weniger gut so. Denn jeder Vertrag über Beschaffungs- oder...