Das wollen mehrere internationale Journalisten und die Organisation Reporter ohne Grenzen nicht hinnehmen. Sie verlangen, dass bei der Ausspähung für sie die gleichen Regeln gelten wie für Deutsche. Unter den Klägern beim Bundesverfassungsgericht sind die Trägerin des Alternativen Nobelpreises, Khadija Ismayilova aus Aserbaidschan, sowie Journalisten aus den Niederlanden, aus Großbritannien, Slowenien, Mexiko und Nord-mazedonien  sowie ein deutscher Anwalt, der in einem Menschenrechtsbüro in Guatemala arbeitet. In Deutschland werden sie von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in ihrer Klage unterstützt.
"Die Digitalisierung ermöglicht Geheimdiensten zahlreiche neue Formen der Überwachung, aber die Grundrechte bleiben dabei völlig auf der Strecke", rügt Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF. De facto gelte das Telekommunikationsgeheimnis für den BND nicht mehr. "Wir brauchen dringend einen zeitgemäßen Schutz davor, dass ein Geheimdienst den weltweiten Internet-Verkehr ohne jeden konkreten Verdacht und ohne richterliche Anordnung mitlesen kann."
Sorge um Informanten
Die Kläger befürchten, durch ihre Recherche oder ihre Beratung in brisanten Themenfeldern ins Visier des BND zu geraten und auch ihre Informanten in Gefahr zu bringen. Sie sehen eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und der Pressefreiheit, die als Menschenrechte auch für Ausländer im Ausland gelten müssten.
In Geheimdienstkreisen befürchtet man eine drastische Einschränkung der Aufklärungsmöglichkeiten. Die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung gilt hier als wichtigste Art der Informationsbeschaffung. Werde diese beschnitten, könne sich das auch auf die Sicherheit Deutschlands auswirken, heißt es dort.
Während Vertreter der Regierung und der Union im Bundestag mit Sorgenfalten nach Karlsruhe schauen, sehen Teile der Opposition die Klage positiv. "Die Entscheidung des Gerichts könnte wegweisend für die Freiheitsrechte von vielen Millionen Menschen weltweit sein", hofft Konstantin von Notz (Grüne), der stellvertretende Vorsitzende des Parla­menta­rischen Kontrollgremiums für die Geheimdienste. Sein Linken-Kollege André Hahn hofft auf schärfere parlamentarische Kontrollmöglichkeiten.
Für die mündliche Verhandlung in Karlsruhe sind zwei Tage angesetzt. Das Urteil soll in einigen Monaten fallen.