Schon während Corona hatte die Bundesregierung die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Beschäftigte, die vorzeitig in Rente gehen, angehoben. Seit Anfang des Jahres gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr, so wie es nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohnehin schon ist. Der Unterschied: Bis dahin ...