Was soll ein Lehrer tun, wenn er auf einem Schüler­handy anzügliche Fotos einer Schülerin entdeckt? Die Fotos als Beweismaterial weiterschicken an Eltern oder Schul­leitung? Besser nicht. Denn eine solche Handlung zählt seit der Gesetzesverschärfung von vor knapp zwei Jahren als „Verbreitun...