Der Bundestag, genauer gesagt, die Mehrheit des Parlaments will eine Abschaffung des Paragraphen 219a. In dem steht, dass Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, nicht öffentlich darüber informieren dürfen, dass und wie sie es tun. Mit anderen Worten: Frauen, die sich mög...