Die Bundeslaufbahnverordnung sagt im Paragraphen 4, in dem es um die Stellenausschreibungspflicht geht, dass es diese Pflicht nicht gibt, wenn Minister, Staatssekretäre oder auch Abteilungsleiter eingesetzt werden sollen. Ob es Einschränkungen hinsichtlich des Personenkreises gibt, wissen nicht ei...