Brand in Bad Freienwalde: Starker Rauch bis zur Albert-Schweitzer-Schule – der Grund

Zwischen Schiffmühler Straße und Alttornow in Bad Freienwalde kam es zu starker Rauchentwicklung. Kräfte aus Bad Freienwalde, Altrant und Wriezen waren im Einsatz.
Felix Krone- Starker Rauch in Bad Freienwalde durch das Verbrennen von Gartenabfällen.
- Feuerwehr und Polizei rücken aus, keine Gefahr vor Ort festgestellt.
- Rauch zieht zur Albert-Schweitzer-Schule, keine Bedrohung.
- Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist in Brandenburg verboten.
- Nur kleine Holzfeuer im Garten erlaubt, Nachbarn dürfen nicht belästigt werden.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Am Mittwochmittag (11. Dezember) lag im Bad Freienwalder Stadtzentrum Qualmgeruch in der Luft. Wegen starker Rauchentwicklung zwischen Alttornow und Schiffmühler Straße in Bad Freienwalde wurde die Feuerwehr alarmiert.
Kameraden aus Bad Freienwalde, Altranft und Wriezen rückten aus. Auch zwei Streifenwagen der Polizei eilten nach Alttornow. Vor Ort stellte sich nach Angaben des Einsatzleiters Guido Bell heraus, dass jemand Gartenabfälle verbrannt hatte und es wegen Feuchtigkeit zu der starken Rauchentwicklung gekommen ist. Der Qualm sei zur angrenzenden Albert-Schweitzer-Schule herübergezogen, so Bell. Als die Kameraden am Einsatzort feststellten, dass keine Bedrohungslage gegeben ist, zogen sie wieder ab.
Brand in Bad Freienwalde: Verbrennen von Gartenabfällen verboten
Die Polizei Brandenburg informiert auf ihrer Internetseite darüber, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen aus den Haushalten oder Gärten ausnahmslos verboten ist. Auch, wer seinen Abfall in einer Feuerschale, einem Terrassenofen oder Feuerkorb verbrennt, muss mit entsprechendem Bußgeld und einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen.
Dass es ebenso verboten ist, nicht-pflanzliche Abfälle, wie Reifen, Elektroschrott oder alte Möbel zu verbrennen, sollte sich von selbst verstehen. Lediglich ein kleines Holzfeuer darf im Garten entzündet werden. Dabei ist zu beachten, dass seine Größe im Durchmesser und in der Höhe einen Meter nicht überschreitet und ausschließlich naturbelassenes, trockenes Holz, etwa Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen, Holzbriketts verwendet wird. Zudem muss sichergestellt werden, dass Nachbarn nicht durch den Rauch belästigt werden.

