Datenschutz: Grundgedanke ist die Transparenz

Aus Mecklenburg nach Brandenburg: André Vetter
privatDie Datenschutzverordnung ist seit dem vergangenen Jahr in aller Munde. Für die vielen Fragen und Notwendigkeiten, die damit in Zusammenhang stehen, hat sich das Amt Barnim-Oderbruch mit André Vetter einen Datenschutzbeauftragten ins Boot geholt. Über seine Bestandsaufnahme sprachmit dem Juristen.
Herr Vetter, worin besteht Ihre Aufgabe als Datenschutzbeauftragter der Ämter Barnim-Oderbruch und Märkische Schweiz sowie der Stadt Müncheberg und der Gemeinde Letschin?
In erster Linie ist es die Hauptaufgabe eines Datenschutzbeauftragten (DSB), auf den Datenschutz nach den gesetzlichen Vorgaben hinzuwirken. Dies bedeutet, dass der DSB die Behördenleitung vorrangig in datenschutzrechtlichen Fragestellungen berät. Auch Fragen zur Informationssicherheit können an dieser Stelle auftreten, die es dann zu klären gilt. Ist ein Datenschutzmanagement in der Verwaltung etabliert, wird dieses durch den Datenschutzbeauftragten kontrolliert und fortentwickelt.
Wie sieht das konkret aus?
Kontrolle heißt in diesem Falle, dass die Mitarbeiter die Vorgaben richtig umsetzen. Treten hier Defizite auf, müssen die Mitarbeiter geschult werden. Schulungs- und Sensibilisierungmaßnahmen gehören ebenfalls zu den Aufgaben des DSB. Im Großen und Ganzen ist der Datenschutzbeauftragte eine interne Revisionsinstanz innerhalb der Verwaltung. Meine derzeitige Herausforderung ist es, die Mitarbeiter an den „neuen“ Datenschutz heranzuführen. Vieles galt in der Vergangenheit als selbstverständlich, jedoch muss der Mitarbeiter seine Arbeitsweise hinterfragen. Dies geschieht auch. Mich erreicht häufig die Frage: „Darf ich das überhaupt noch?“
Was ist das Ziel Ihrer Tätigkeit?
Bei Neueinführung von Software oder Videoüberwachung ist der DSB frühzeitig einzubeziehen, um eine Risikoanalyse durchzuführen. Ziel soll sein, das Begehren der Verwaltung oder der Gemeindevertreter gegenüber den Rechten der Betroffenen abzuwägen.
Worin sehen Sie die Herausforderungen der Datenschutzgrundverordnung für Kommunen?
Für öffentliche Stellen ist die Verpflichtung eingetreten, dass Sie einen Datenschutzbeauftragte bestellen müssen. Des Weiteren kommt es zu erhöhten Dokumentations- und Informationspflichten gegenüber dem Bürger. Das heißt, die Verwaltung kann und darf Daten nur verarbeiten, soweit eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht. Datenschutz ist nämlich ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: Gibt es keine gesetzliche Grundlage, dürfen Daten der Bürger nicht verarbeitet werden. Ausnahme: Der Bürger erteilt seine Einwilligung. Grundgedanke der DSGVO ist die Transparenz. Jeder soll wissen, was mit seinen personenbezogenen Daten passiert.
Was bedeutet das für die tägliche Arbeit in den jeweiligen Verwaltungen?
Vor Antragsstellung sind die Bürger umfassend über die Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu informieren. Es hat sich in der Praxis als dienlich erwiesen, dem Bürger auch die Folgen der Nichtbereitstellung der Daten zu erläutern. Ein Beispiel: Reichen Personensorgeberechtigte nicht ihre Einkommensnachweise für die Berechnung der Betreuungsgebühren für die Betreuung eines Kindes in einer kommunalen Einrichtung ein, kann dies zu Folge haben, dass der Höchstsatz erhoben wird.
Warum sind gerade die Kommunen Schnittstelle?
Die Digitalisierung wird zunehmend die Verwaltung treffen, gerade auch, weil das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Brandenburg verabschiedet worden ist. Hier gilt es, die Umsetzung vorzubereiten und ein gewisses Maß an Datensicherheit und Datenschutz für die Bürger herzustellen, um die „digitale Verwaltung“ stattfinden zu lassen.
Welche Bedeutung haben die Datenschutzgrundverordnung und Ihre Aufgabe für die Bürger?
Die Rechte der Betroffenen wurde durch die DSGVO gestärkt. Dies ist für die Privatwirtschaft von größerer Bedeutung als im Vergleich zu den Kommunen. Die Bürger haben nun einen „Datenpolizisten“. Der Datenschutzbeauftragte ist für die Betroffenen da, und achtet auf einen sorgsamen Umgang mit den personenbezogenen Daten innerhalb der Verwaltung. Ich bin auch Ansprechpartner für die Bürger. Darüber hinaus unterliegt der Datenschutzbeauftragte der Schweigepflicht – wie ein Arzt.