Gesetzesänderung: Mit 125 Kubik in die Freiheit

Umstieg erleichtern: In der Fahrschule von Patrick Heuser können Autofahrer mit genügend Erfahrung künftig auch zu vereinfachten Konditionen nachträglich den Führerschein für leichte Motorräder machen - wenn sie ihre Eignung nachweisen.
Jörn KerckhoffOhne Prüfung aufs Motorrad
„Die Führerscheinklasse A1 können schon Jugendliche ab 16 Jahren machen“, erklärt Patrick Heuser. Dies sei eine sehr aufwendige Ausbildung mit 16 Doppelstunden Theorie plus Prüfung sowie mindestens zwölf Fahrstunden plus zwölf Sonderfahrten und ebenfalls einer Prüfung. Das neue Gesetz erlaubt nun auch Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind und seit fünf Jahren den Führerschein Klasse B (Pkw) besitzen, eine verkürzte Fahrerschulung mit vier Doppelstunden Theorie und mindestens zehn Fahrstunden ohne Prüfung. Der Kursteilnehmer bekommt nach Abschluss der Ausbildung von der Fahrschule eine Ausbildungsbescheinigung, mit der er sich beim Straßenverkehrsamt die Schlüsselzahl B196 in seinen Führerschein eintragen lassen kann. Mit seiner Maschine – Motorräder mit 125 Kubik sind bis zu 100 Kilometer pro Stunde schnell – kann er dann die große Freiheit genießen.
Hintergrund des neuen Gesetzes ist, dass man Autofahrern ab 25 Jahren und mit fünf Jahren Fahrpraxis die notwendige Reife zutraut, sich auch mit einem Motorrad mit schwächerer Motorisierung verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen und deswegen die verkürzte Fahrschulung anbietet. Diese sei dann mit 630 Euro – im Idealfall – auch günstiger, als die vollumfängliche Ausbildung, die etwa 1500 bis 1600 Euro kostet, erklärt Patrick Heuser.
Klar sei aber auch, dass die Entscheidung, ob ein "Fahrschüler“ die Ausbildungsbescheinigung erhält oder nicht, beim Fahrlehrer liegt. „Die Fahrschulen sind da in der Verantwortung“, ist sich Patrick Heuser bewusst. Daher werde er auch jedem, der den Eintrag der Schlüsselzahl in seinen Führerschein anstrebt, deutlich machen, dass die Mindestanforderung eben auch nur eine Vorgabe ist. "Sollte jemand nach den zehn Fahrstunden nicht die Sicherheit auf dem Motorrad zeigen, die ich für erforderlich halte, muss er weitere Stunden machen, bevor er die Bescheinigung erhält“, so Heuser. Dazu seien die Fahrschulen vom Gesetzgeber angehalten.
Positive Prognose vom Experten
Grundsätzlich hält Patrick Heuser die neue Gesetzgebung für sinnvoll. Man müsse Personen, die 25 Jahre oder älter sind und die fünf Jahre Fahrpraxis haben, die Reife zugestehen, sich nach der entsprechenden Einweisung auch auf einer Maschine mit 125 Kubik verantwortungsvoll im Straßenverkehr bewegen zu können. Mit denen seien sie dann nach seinem Empfinden sogar sicherer im fließenden Verkehr unterwegs, als auf einem Moped, das maximal 50 Kilometer pro Stunde fährt und mit dem schon jetzt jeder Inhaber eines Pkw-Führerscheins ohne zusätzliche Schulung fahren darf, so die Einschätzung des Fahrlehrers.