Rassistischer Angriff: Urteil nach Gewalttat in Bad Freienwalde gefällt.

Amtsgericht Bad Freienwalde: Hier fand nun eine weitere Verhandlung zu dem Fall aus dem Jahr 2015 statt.
Nadja VoigtIm Fall um den von einer rechtsradikalen Gruppierung schwer verletzten gebürtigen Nordafrikaner, dessen Frau und dessen Schwager ist ein weiteres Urteil gefällt worden. Nachdem im April dieses Jahres die Hauptverhandlung zu dem Fall, der sich vor vier Jahren nach dem Feuerwehrfest ereignet hatte, stattfand, gab es nun einen weiteren Prozess. Auf der Anklagebank: Ein weiterer Angreifer. Wie der 30–jährige Familienvater zugab, habe er den gebürtigen Tunesier, der als Nebenkläger auftrat, geschlagen und beleidigt. Dafür entschuldigte er sich zu Beginn der Verhandlung. „Das ist aus dem Ruder gelaufen“, so der Angeklagte. Zunächst hätten sie sich „gegenseitig betitelt“. Dabei waren auch eindeutig rassistische Beleidigungen gefallen. In einer weiteren Eskalationsstufe habe er dem Geschädigten mit der Faust ins Gesicht geschlagen.
Vorfall aus dem Jahr 2015
Der Vorfall ereignete sich im Mai 2015 in der Freienwalder Innenstadt und wirbelte damals viel Staub auf. Denn bei den anderen drei Angreifern handelte es sich um Mitglieder einer Kameradschaft. Der Angeklagte bestritt jedoch, Mitglied dieser rechten Gruppierung gewesen zu sein. „Der Angriff war eindeutig ausländerfeindlich“, sagte der Richter. „Wie stehen sie heute dazu?“ Die ganze Sache täte ihm leid, so der Angeklagte. In der Gruppe habe man sich hochgeputscht. Auch Alkohol habe eine Rolle gespielt. Nachdem er in der Folge zunächst seinen Führerschein und dann seine Arbeit verlor, habe er sich seinem Alkoholmissbrauch gestellt und sei nun trocken. Auch zu den Freunden von damals habe er keine Verbindung mehr. Allerdings: Ein Blick auf den Facebook–Account spricht eine eigene Sprache. Seine Sympathie bekundet der junge Mann dort Bands wie „Fremd im eigenen Land“ oder „Flak“ oder Gruppen wie „Bürgerbewegung Hellersdorf“, „Wir helfen beim Grenzbau“, „Ich bin stolzer Deutscher“, „Wir wollen keinen Islam“, „Blutbanner“ sowie den einschlägig bekannten Kleidermarken „Thor Steinar“ und „New Balance“. Schuhe einer Marke, die er auch zur Verhandlung trug.
Der Anwalt des Opfers und Nebenklägers betonte, das würde ihm nicht als glaubhaftes Abwenden von rechtem Gedankengut reichen. „Und ohne diese Gesinnung wäre es nicht zu solchen Straftaten gekommen.“ Das Gericht wertete die Beleidigung und den Faustschlag als zwei Straftaten. Und verurteilte den 1989 Geborenen wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer siebenmonatigen Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss der Angeklagte eine Geldbuße an das Opfer in Höhe von 800 Euro zahlen.
Beleidigung per se Straftat
Auch eine Beleidigung sei, anders als landläufig angenommen, eine Straftat, machte der Richter deutlich. „Was da oft angeblich durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein soll, erklärt sich mir überhaupt nicht.“ Er rang nach Worten, um die Tat zu beschreiben. „Welche Worte soll man da finden, wenn jemand nachts hinterhältig überfallen wird? Nur aufgrund seines Aussehens“, so der Richter. „Abscheulich? Widerwärtig? Es schnürt einem das Herz zu.“ Es sei eine Schande, dass man überhaupt darüber reden müsse, ob ein Ehepaar angstfrei in einer Stadt wie Bad Freienwalde leben könne. Durch niemanden und nichts dürfe anderen die Würde genommen werden. „Und es ist die Aufgabe der Justiz, die Würde zu schützen.“ Deshalb würden rassistische Straftaten mit harten Sanktionen belegt.