Straßenreinigung in Falkenberg
: Neue Satzung – das müssen Anwohner jetzt beachten

Die Gemeinde Falkenberg hat eine neue Satzung zu den Themen Straßenreinigung und Winterdienst verabschiedet. Was Anwohner jetzt beachten müssen und warum ein Blick ins Straßenverzeichnis lohnt.
Von
Felix Krone
Falkenberg
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Die Gemeinde Falkenberg hat sich eine neue Satzung zum Thema Straßenreinigung und Winterdienst gegeben. Welche Regeln jetzt für Anwohner gelten.

Wilfried Bergholz (Archiv)
  • Neue Satzung zur Straßenreinigung und Winterdienst in Falkenberg beschlossen.
  • Anwohner müssen Gehwege und Randstreifen alle zwei Wochen reinigen.
  • Winterdienst umfasst Schneeräumen und Bestreuen bei Glätte.
  • Anliegerpflichten: Müll fachgerecht entsorgen, keine Herbizide, Straßenmitte reinigen.
  • Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu 5.000 Euro.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Falkenberg gilt als eine der schönsten und gepflegtesten Gemeinden in Märkisch-Oderland. Damit das auch so bleibt, hat die Gemeinde zum 31. Januar eine neue Satzung über die Straßenreinigung veröffentlicht. Die 2007 entstandene alte Satzung sei schlicht in die Jahre gekommen. Teilweise seien dort noch Wege als öffentliche Straßen geführt worden, die mittlerweile im Privateigentum befindlich sind, erklärt Alexander Pehns, der im Amt Falkenberg-Höhe als Fachbereichsleiter für Bauverwaltung, Ordnungswesen und Bürgerservice zuständig ist. Daher sei es notwendig geworden, eine neue Satzung zu verabschieden, sagt er.

Diese sieht vor, dass die Gemeinde Falkenberg grundsätzlich für die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften zuständig ist. Auch außerorts betreibe die Gemeinde auf ihrem Gebiet die Straßenreinigung, „sofern sie tatsächlich der Erschließung von bebauten Grundstücken dienen und die Gemeinde Baulastträger der Straße ist“, wie es in der Satzung heißt.

Straßenreinigung in Falkenberg – diese Pflichten haben Anlieger

Die Reinigungspflicht der Gemeinde umfasst dabei Straßen und Gehwege. Die Straßenreinigung beinhaltet die Entfernung aller Verunreinigungen von der Straße, die die Hygiene oder das Ortsbild nicht unerheblich beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können. Zudem ist die Gemeinde für den Winterdienst verantwortlich, der das Schneeräumen und das Bestreuen der betroffenen Straßenabschnitte umfasst, insbesondere an gefährlichen Stellen der verkehrswichtigen Straßen bei Schnee- und Eisglätte.

Doch auch Anwohner haben gemäß der neuen Satzung Pflichten: Sie müssen den Bereich sauber halten, in dem ihr Grundstück an die öffentliche Straße grenzt. Dieser beginnt und endet jeweils mit der Grenze zum nächsten Nachbarn und bezieht sich auf Gehwege, Rand- und Grünstreifen. Anlieger sollen diesen Bereich mindestens alle zwei Wochen reinigen. Darüber hinaus heißt es in der neuen Satzung: „Die Reinigung ist außerdem durchzuführen, wenn die äußeren Einflüsse (z. B. starke Verschmutzung durch Sturm oder zügiger Aufwuchs der Pflanzen) es erfordern.“ Grundsätzlich gelte: „Jeder kehrt vor seiner eigenen Tür“, erklärt Pehns.

Für Anlieger empfiehlt sich ein Blick in das Straßenverzeichnis. Denn bei einigen Straßen in der Gemeinde sind die Anlieger zur Straßenreinigung verpflichtet. Dies betrifft zum Beispiel die Straßen „Am Bahnhof“ in Falkenberg, die „Neue Straße“ in Kruge oder den „Ackermanshof“ ins Gersdorf. Die Reinigungspflicht für Anlieger gilt dann jeweils bis zur Straßenmitte. Gehwege sowie gemeinsame Fuß- und Radwege sind in ihrer gesamten Breite zu reinigen.

Bei Reinigung anfallender Müll muss fachgerecht entsorgt werden

Zur Straßenreinigung auf Fahrbahnen, Gehwegen, Rand- und Grünstreifen gehört, unabhängig vom Verursacher, die Beseitigung von Schmutz, Abfällen, Laub, Schlamm, Hundekot und sonstigen Verunreinigungen jeder Art. Bei der Beseitigung von Wildkraut auf Gehwegen und Randstreifen dürfen die Anlieger keine Unkrautbekämpfungsmittel (Herbizide) einsetzen. Der Bewuchs von an Grundstücke angrenzende Grünstreifen soll mindestens viermal im Jahr kurzgehalten werden, etwa mit einem Rasenmäher.

Während der Reinigung von Straßen, Gehwegen und Grünstreifen durch Anlieger darf es zu keiner belästigenden Staubentwicklung kommen. Der bei der Reinigung anfallende Unrat muss fachgerecht entsorgt werden und darf nicht beim Nachbarn, in Straßengräben oder -rinnen oder in Entwässerungsanlagen entsorgt werden. „Laub, Grünabfälle oder sonstige Abfälle, Stoffe oder Materialien von privaten Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg, die Fahrbahn oder sonstige öffentliche Flächen (z. Bsp. Straßenbegleitgrün, Grünflächen) verbracht werden“, heißt es in der Satzung.

Was es beim Thema Sperrmüll in Falkenberg zu beachten gilt

Sperrmüll darf frühestens am Tag vor der Abholung an die Straße gestellt werden. Zudem ist darauf zu achten, dass Radfahrer und Fußgänger nicht beeinträchtigt werden. Wer Straßen über das übliche Maß hinaus verschmutzt, etwa durch austretende Flüssigkeiten oder Feststoffe, ist selbst für die Reinigung verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Tierhalter.

Bei Fahrbahnen und Haltestellen, die entsprechend im Straßenverzeichnis gekennzeichnet sind, übernimmt die Gemeinde Falkenberg den Winterdienst. Andernfalls sind die Anlieger zuständig.

Gehwege mit einer Breite von weniger als einem Meter sind vollständig, breitere Gehwege sind in einer Breite von einem Meter von gefallenem Schnee freizuhalten. Haltestellen müssen so geräumt werden, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen möglich ist. Gehwege und Seitenstreifen müssen bei Glätte mit Sand gestreut werden, der, nachdem er seinen Dienst getan hat, wieder vom Gehweg oder der Straße entfernt werden muss. Das Streuen von Salz ist nur an besonders gefährlichen Stellen gestattet oder wenn andere Mittel wie Streusand sich als nicht effektiv genug erweisen. Natürlich dürfen Radfahrer und Fußgänger nicht durch auf den Gehweg geschobenen Schnee beeinträchtigt werden. Und natürlich dürfen Anlieger und Autofahrer den Winterdienst nicht behindern.

Ordnungswidrig handelt, wer

1. Gehwege, Fahrbahnen, Rand- oder Grünstreifen nicht reinigt,

2. bei Rand- oder Grünstreifen den Aufwuchs nicht kurz hält,

3. auf Rand- oder Grünstreifen Blühwiesen anlegt oder entstehen lässt,

4. auf Rand- oder Grünstreifen Anpflanzungen ohne Zustimmung der Gemeinde vornimmt,

5. als Anlieger Schmutz, Abfall, Laub, Grasschnitt, Pflanzenbewuchs, Kehricht oder sonstige Verunreinigungen nicht beseitigt oder entsorgt,

6. Stoffe in Straßeneinläufe oder Rinnen einleitet oder einbringt,

7. Entgegen der Regelungen Sperrmüll ablagert,

8. seiner Reinigungspflicht als Verursacher einer außerordentlichen Verschmutzung an Straße und Gehweg nicht unverzüglich nachkommt,

9. seiner Pflicht zum Räumen von Schnee auf Gehwegen oder Fahrbahnen nicht nachkommt,

10. seiner Streupflicht auf vereisten oder glatten Gehwegen oder Fahrbahnen nicht nachkommt.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Quelle: Amtsblatt Falkenberg-Höhe, 31. Januar 2025

Anwohner aus Falkenberg, die diese Regeln nicht einhalten, bekämen zunächst eine „höfliche Aufforderung“, künftig die Vorgaben zu beachten. Das Amt agiere dabei mit Augenmaß, betont Alexander Pehns. Anwohner, die sich beharrlich weigern, ihren Pflichten nachzukommen, müssten mit ordnungsrechtlichen Mitteln, etwa einer Geldbuße, rechnen, sagt er.