Einbruch: 200 Winterreifen samt Felge geklaut

Winterreifen, eingelagert in einer Werkstatt
Fabian Bimmer200 Pkw–Räder, mit Felge und Winterreifen, sind in der Nacht zu Mittwoch aus dem Suzuki–Autohaus in der Krügersdorfer Straße in Beeskow (Landkreis Oder–Spree) gestohlen worden. Laut Polizei müssen sie irgendwann von Dienstag, 17 Uhr, bis Mittwoch, 7.30 Uhr, zugeschlagen haben. Die Täter hatten einen Lagercontainer aufgebrochen, in dem das Autohaus für seine Kunden die gerade nicht gebrauchten Radsätze in der Sommer– respektive Wintersaison einlagert. Der Gesamtschaden wird auf rund 25 000 Euro geschätzt. Eine spontane Tat kann es nicht gewesen sein: Für 200 Auto–Räder ist reichlich Transportkapazität nötig.
Dieselben Einbrecher waren es wohl auch, die im gleichen Zeitraum versucht haben, den Reifen–Container des Opel–Autohauses in der Fürstenwalder Straße zu knacken — dort allerdings vergeblich.
Die betroffenen Autofahrer werden sich jetzt fragen, ob sie den Verlust ihrer Räder – gerade im Sommer werden oft hochwertige Felgen aufgezogen — ersetzt bekommen. Und vor allem: von wem. Die Arag–Versicherung weistauf ihrer Internetseite http://www.arag.de darauf hin, dass bei eingelagerten Reifen prinzipiell der Betriebsinhaber haftet. Allerdings müsse er nur den Zeitwert der Radsätze erstatten. Sollte eine Teilkasko–Versicherung bestehen, muss der Autobesitzer zunächst diese in Anspruch nehmen. Die Firma muss dann gegebenenfalls eine Selbstbeteiligung erstatten.
Das Autohaus kann sich natürlich seinerseits gegen solche Schäden versichern — wobei die normale Betriebshaftpflicht bei Diebstahl oder Brand nicht greift. Da muss schon eine sogenannte Betriebsinhaltversicherung her.
Wichtig für die Schadensregulierung ist in jedem Fall eine ausreichende Dokumentation der eingelagerten Radsätze. Der Kunde sollte auch nachfragen, in welchem Rahmen die Firma versichert ist — sonst kann es passieren, dass er nur den Teilkasko–Betrag zurückerhält. Wenn er denn eine solche abgeschlossen hat.
Wäre die Einlagerung der Radsätze zuhause die bessere Variante? Kommt drauf an, sagt die Arag auch auf diese Frage. So fühlten sich nicht alle Hausratversicherung für die Lagerung von Fahrzeugzubehör zuständig. Aber auch die Teilkasko schaut genau hin, wie gut der Autobesitzer die Räder untergebracht hat. Und bei manchen Verträgen steht im Kleingedruckten, dass die Teilkasko nicht für Schäden haftet, die Fahrzeugteile betreffen, die nichtmit dem Auto verbunden sind.