Fernsehen in Beeskow
: Ende des Nebenkostenprivilegs – TV-Alternativen für Mieter

Das Ende des Nebenkostenprivilegs naht. Welche Empfehlungen gibt die Verbraucherzentrale für die neue Freiheit bei der TV-Wahl? Worauf ist zu achten?
Von
Jens Olbrich
Beeskow
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TV–Ausblicke: ARCHIV - 02.12.2020, Nordrhein-Westfalen, Köln: ILLUSTRATION - Ein Mann hält eine Fernbedienung vor einen Fernseher, auf dem die "Tagesschau" läuft. (zu dpa: «Programmankündigung TV-Ausblicke») Foto: Marius Becker/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Spätestens zum nahenden Ende des Nebenkostenprivilegs am 1. Juli 2024 steht für Wohnungsmieter die Entscheidung dafür an, wie sie den bisher vom Vermieter organisierten Kabelanschluss ersetzen – sonst bleibt die Flimmerkiste schwarz.

Marius Becker/dpa

Die Liste der Verpflichtungen eines Mieters ist, je nach Vermieter, unterschiedlich lang. Häufig stehen nach den Punkten Miete und Mietkaution Faktoren wie Hausordnung, Heizen, Lüften, Nebenkosten und mehr. Nicht zwangsläufig bei jedem, aber bei vielen Vermietern im Mietvertrag enthalten ist in besagten Nebenkosten der Punkt Kabelfernsehen. Ein Vertrag, abgeschlossen als Privileg des Vermieters über seine Immobilie mit einem Kabel-TV-Anbieter, gültig für alle Mieteinheiten des Objektes. Ein Aufreger bis dato, wenn man zahlen musste, ohne den Anschluss zu nutzen, bequem für diejenigen, die zufrieden damit waren, eine Angelegenheit weniger selbständig regeln zu müssen.

Laut Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg sehen Millionen Menschen über Kabelanschlüsse fern.  Ab dem 1. Juli 2024 dürfen Vermieter und Hausverwaltungen die Gebühren dafür endgültig nicht mehr automatisch als Betriebskosten abrechnen. Gut sei das nach Angaben von Christian A. Rumpke, Chef der Verbraucherzentrale Brandenburg, für diejenigen, die den Kabel-TV-Anschluss bisher über die Betriebskostenabrechnung bezahlt, aber gar nicht genutzt, weil sie sich anderweitig versorgt haben.

Bezahlt wird zukünftig nur das, was man nutzt

Wer also zum Beispiel bisher bereits über das Internet ferngesehen oder gestreamt hat, müsse Christian A. Rumpke zufolge künftig insgesamt weniger dafür ausgeben. Mit der Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs müssten Verbraucher den Kabelanschluss nicht länger pauschal bezahlen. Der TV-Empfang sei nun den eigenen Bedürfnissen entsprechend frei wählbar, gezahlt wird nur das, was man auch nutzen möchte. Nachdem Verbraucher sich also überlegt haben, was sie möchten, lohnt auf Rat der Verbraucherzentrale in jedem Fall ein Anbietervergleich.

Jüngstes Bauprojekt: Dietmar Schulz (links), Vorstand der Wohnungsgenossenschaft,  im Gespräch mit Michael Gierke, der mit der Gestaltung der Außenanlagen des Wohnparks in der Ringstraße beschäftigt ist.

Dietmar Schulz (links), Vorstand der Wohnungsgenossenschaft, vor Wohneinheiten der WOBEGE im Wohnpark in der Ringstraße.

Jörn Tornow

Beeskow – die Mieter von b.w.v. und WOBEGE wurden informiert

Diese Überlegungen und daraus resultierende Entscheidungen mussten Mieter der Beeskower Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH laut Auskunft des Geschäftsführers Steffen Schulze bereits vor Jahren treffen, da die b.w.v. vertragsgebundene Kabelanschlüsse schon länger abgeschafft hat. Anders sieht es nach Auskunft von WOBEGE Vorstandsmitglied Dietmar Schulz bei den Mietern der Wohnungsbaugenossenschaft Beeskow aus.

Auf der Mitgliederversammlung der Genossenschaft wurden laut Dietmar Schulz, letztes Jahr im Juni bereits, alle Mieter über alles Wissenswerte im Zusammenhang mit der gesetzlichen Abschaffung des Nebenkostenprivilegs informiert. Trotz der Informationen melden sich Dietmar Schulz zufolge jedoch immer wieder Mieter der WOBEGE, speziell ältere Menschen, die auf die Tricks von dubiosen Drückerkolonnen hereingefallen seien, zum Teil sogar zwei Verträge mit unterschiedlichen Anbieten zugleich abgeschlossen hatten. Er rät seinen Mietern, keine Geschäfte an der Wohnungstür abzuschließen. Wer sich im Unklaren ist, sollte sich in erster Linie noch einmal an die Wohnungsbaugenossenschaft wenden. Auch seien niedergelassene Stützpunkte der Telekommunikationsanbieter oder deren Hotline verlässlichere Quellen, als ominöse Berater, welche die „Klingelleisten polieren“.

Möglichkeiten, um den Kabelanschluss zu behalten oder zu ersetzen

Welche Möglichkeiten haben Mieter aber nun, neben der in vielen Mietobjekten verbotenen Satellitenschüssel an der Hauswand, an ein gutes TV-Angebot zu kommen? Eine Möglichkeit ist laut Auskunft der Verbraucherzentrale der direkte, eigene Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber. Dieser könne jedoch einige Euro je Monat teurer als bisher sein. Der von der Verbraucherzentrale empfohlene Preisvergleich lohnt sich also in jedem Fall. Auch zu den weiteren Alternativen, wobei eine davon, vor allem im ländlichen Raum, zuallererst empfangstechnisch zu prüfen ist.

Gemeint damit ist der Empfang über DVB-T2. Zwar entfällt damit der Anbau einer Satellitenschüssel, aber die digitale Version des ehemalig analogen Antennenempfangs ist nicht flächendeckend verfügbar. Empfangen werden können bei Verfügbarkeit laut Verbraucherzentrale mit einer Zimmerantenne die öffentlich-rechtlichen wie auch die privaten Sender, wobei letztere in der Regel verschlüsselt seien und über kostenpflichtige Smartcards entsperrt werden müssten. Die Kosten dafür beliefen sich auf zirka 8 Euro im Monat.

Eine gute Möglichkeit für Fernsehempfang in der näheren Zukunft: Das Internet

Die letzte, aber sehr vielfältige Möglichkeit ist die bereits erwähnte, über das Internet fernzusehen. Benötigt wird hierzu eine stabile und schnelle Internetverbindung sowie ein internetfähiges Wiedergabegerät. Laut Verbraucherzentrale Brandenburg sind bei Bedarf auch ältere Fernsehmodelle mit separaten Geräten wie Sticks aufrüstbar. Öffentlich-rechtliche Programme seien auch ohne Vertrag mit dem TV-Anbieter über Browser oder App kostenfrei. Privatsender ließen sich via Browser oder App direkt oder über einen TV-Streaming-Dienst bzw. den Internetanbieter von kostenfrei bis zirka 20 Euro pro Monat empfangen.