Gastronomie: Bürgerforum will die Wasserwelt wieder beleben
Herr Gierke, nicht nur das Restaurant Wasserwelt steht leer, auch in der Innenstadt sind Ladengeschäfte zum Teil seit mehr als drei Jahren verwaist. Die Gebäude sind im Privateigentum, es ist Sache der Eigentümer, wie sie damit umgehen. Was also soll die Stadtverwaltung gerade bei der Wasserwelt erreichen?
Bei der Wasserwelt ist die Situation etwas anders als bei Privathäusern in der Innenstadt. Das Grundstück gehört der Stadt und ist über einen Erbbaurechtsvertrag verpachtet. In diesem Vertrag ist unter anderem festgelegt, dass in dem Gebäude, welches dort ja auch wie vereinbart entstanden ist, eine gastronomische Nutzung und ein Bootscharterbetrieb erfolgen müssen. Die gastronomische Nutzung gibt es schon seit drei Jahren nicht mehr, nun ist auch der Charterbetrieb eingestellt. Das dürfen wir uns nicht weiter gefallen lassen. Es ist ein Objekt in bester Lage an der Spree. Die Grundstücksverpachtung ist ja nur erfolgt, weil dort eine öffentliche Nutzung für Beeskower und Gäste möglich werden sollte. Und lange Jahre war das ja auch so.
Bürgermeister Frank Steffen hat vor dem Hauptausschuss berichtet, dass er im Juli ein Gespräch mit dem Pächter geführt hat und dieser ihm für das kommende Jahr einen neuen Gastronomiebetrieb zugesagt habe.
Daran glauben wir nicht. Warum erst im nächsten Jahr, warum nicht jetzt und, ganz ehrlich, warum nicht schon seit mindestens einem Jahr? Vor gut zwei Jahren hat der Pächter eine Nutzungsänderung beantragt, ohne konkret zu sagen, was er machen will. Da konnten wir schon deshalb als Stadtverordnete nicht zustimmen. Dann gab es plötzlich einen Wasserschaden und langandauernde Reparaturarbeiten. Dann hieß es, auch vom Bürgermeister, dass der Pächter das Gebäude verkaufen will, was nicht geschehen ist. Nun wird wieder auf das kommende Jahr vertröstet. Wir sind der Meinung, dass die Beeskower Stadtverwaltung in diesem Fall seit drei Jahren, mindestens jedoch seit über einem Jahr, ihrer Aufgabe, nämlich die Kontrolle auf Einhaltung bestehender Verträge, überhaupt nicht nachkommt. Der Pächter hätte für sein vertragswidriges Verhalten längst eine Abmahnung erhalten müssen. Das wäre die Aufgabe der Verwaltung gewesen. Aber gehandelt wurde nicht und das ist, unserer Meinung nach, das große Versäumnis in dieser Angelegenheit und für uns absolut nicht erklärlich. Unser Eindruck ist, dass sich die Verwaltung hinhalten lässt.
Was fordern Sie konkret?
Wenn der Pächter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, ist der so genannte Heimfall möglich. Dann bekommt der Pächter als Eigentümer des Gebäudes dafür eine Entschädigung, der Pachtvertrag wird aufgelöst und Grundstück und Gebäude sind wieder in der Verfügungsgewalt der Stadt. Diesen Weg schlagen wir vor zu gehen. Dann kann die Stadt das Haus selbst zu einem auch für die Gastronomen akzeptablen Preis verpachten. Voraussetzung für den Heimfall ist aber, dass der Erbbaupächter wegen Nichterfüllung der Pflichten abgemahnt wird. Das ist aber bis heute noch nicht geschehen. Wir fordern und das haben wir auch als Antragsbeschluss für die Stadtverordnetenversammlung formuliert, dass der Heimfall angestrebt wird.
Kann das nicht teuer für die Stadt werden?
Die Höhe der Entschädigung für den Eigentümer ist ja abhängig vom Wert der Gebäude. Wie diese festgestellt werden, ist im Vertrag genau festgelegt. Wir denken, dass dabei beide Seiten gerecht behandelt werden und mitreden können. Es wird also kein besonderes finanzielles Risiko für die Stadt.
Was sagen die anderen Fraktionen zu ihren Plänen?
Wir hatten den Bürgermeister bereits mit einem Schreiben vom 24. Juni gefragt, wie der Stand in Sachen Wasserwelt ist, welche Lösungen die Stadt favorisiert und ob der Pächter entsprechend der Verträge abgemahnt wurde. Und wir hatten den Bürgermeister außerdem gebeten, alle Abgeordneten über unser Schreiben in Kenntnis zu setzen. Das wurde leider versäumt und die anderen Abgeordneten wurden erst im September, mit der Einladung zur Hauptausschusssitzung am 17. September, über unser Anliegen informiert. In dieser Sitzung haben wir das Thema dann, wegen der Rechte des Pächters im nichtöffentlichen Teil, auch diskutiert. Für viele Abgeordnete waren die Details natürlich neu. Deshalb, und weil es ja eben viele Beeskower interessiert, fordern wir nun auch erneut, dass der Bürgermeister am 1. Oktober in der Stadtverordnetenversammlung auch öffentlich zu dem Thema Stellung nimmt. Bei Durchsicht der Sitzungsunterlagen haben wir dann aber festgestellt, dass genau dieser Tagesordnungspunkt, den wir bereits im Juni beantragt hatten, auf der Tagesordnung für die Sitzung am 1. Oktober nicht vorgesehen ist. Wir stellen uns natürlich die Frage, ob es von Seiten der Verwaltung einfach vergessen wurde oder ob es andere Gründe dafür gab. Wir haben umgehend eine entsprechende Änderung der Tagesordnung beantragt.
Wann kann nach Ihrer Meinung die Wasserwelt wieder öffnen?
Durch ein mögliches gerichtliches Verfahren kann das durchaus ein längerer Weg werden, den wir aber konsequent gehen müssen, um am Ziel wieder ein für unsere Stadt Beeskow gut funktionierendes Gastronomie–und Tourismusangebot zu haben. Deshalb müssen wir ja nun auch endlich einen Anfang machen. Drei Jahre sind schon verpasst. So lange darf es nicht noch einmal Stillstand an der Spree geben.


