Sichtung in Kobbeln
: Ein räudiger Wolf streift durch Oder-Spree

Das offenbar leidende Tier wurde in Kobbeln sogar gefilmt. Weil es unter Schutz steht, darf es nicht getötet werden.
Von
Olaf Gardt
Beeskow
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Ein Wolf im Dorf: Das sichtbar an der Räude leidende Tier wurde bei seinem Weg quer durch das Dorf sogar gefilmt. Eine neue Sichtung gab es dann nicht mehr.

privat

Peper erklärt, dass die vom Land beauftragten „staatlichen Wolfsjäger“ über die Sichtung informiert worden seien. Mehr nicht, aktiv würden diese erst, wenn der kranke Wolf erneut im Ort beobachtet wird. Bislang gebe es aber keine weitere gemeldete Sichtung. Dann würden die Experten sich in Kobbeln umsehen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Der Handlungsspielraum reicht von Informationen für die Bevölkerung über das richtige Verhalten im Falle einer Wolfssichtung über Vergrämungsmaßnahmen bis hin zur Möglichkeit, das Tier zu erschießen. In anderen Bundesländern habe es erste Fälle gegeben, in denen es dazu gekommen sei, in Brandenburg noch nicht. Der äußerste Fall, die Tötung des Wolfs, komme nur in Frage, wenn die Sicherheit der Bewohner gefährdet, der Wolf immer wieder verhaltensauffällig sei. Normalerweise meidet der Wolf den Menschen, dass das Tier am helllichten Tag durch den Ort lief, sei eine solche Auffälligkeit.

Auf die Frage, ob es wegen der offensichtlich schweren Erkrankung des Tieres nicht angebracht wäre, den Wolf von seinem Leid zu erlösen, sagt Hans Peper ganz deutlich „Nein“. Der Wolf sei streng geschützt. Eine Erkrankung sei kein Grund für die Tötung.

Räude, vergleichbar mit der Krätze beim Menschen, tritt bei Caniden, zu denen Wölfe, Füchse und Hunde gehören, relativ häufig auf. Dabei graben sich Milben in die Haut und legen ihre Eier ab. Es kommt zu Entzündungen, die Tiere verlieren ihr Fell. In einem normalen Winter erfrieren viele der erkrankten Tiere oder verhungern, da sie einerseits einen höheren Energiebedarf haben als durch dickes Fell geschützte Artgenossen, andererseits durch die Krankheit geschwächt sind, und kaum Jagderfolge erzielen.

Ob dieses Schicksal den Kobbelner Wolf trifft, bleibt abzuwarten. Manche Tiere überstehen die Krankheit. Es sei also möglich, dass der Wolf in den Wäldern unterwegs ist und wieder das für ihn typische Verhalten zeigt und den Menschen meidet. Dann werde er vielleicht nie wieder gesehen, so Peper. Möglich sei auch, dass er durch die Krankheit verendet sei oder aber einfach ein Durchzügler ist. Was Hans Peper ausschließt, ist, dass das Tier bei einer erneuten Sichtung gefangen und behandelt wird. Da lasse man der Natur ihren Lauf.

Naum wurde zum Rudelführer

Das war nicht immer so. Rund 20 Jahre ist es her, dass ein Wolf im nur drei Kilometer von Kobbeln entfernten Ossendorf für Schlagzeilen sorgte. Das dreibeinige Tier wurde mehrfach von Spaziergängern gesichtet, zeugte mit einer Schäferhündin sogar Nachwuchs. Der Wolf, der den Namen Naum erhielt, wurde eingefangen und in ein Wolfsgehege in den Wildpark Schorfheide gebracht. „Der wurde da sogar zum Rudelführer“, erinnert sich Peper. Heute sei das Skelett von Naum im Wolfsinformationszentrum in Groß Schönebeck ausgestellt. Dass der räudekranke Wolf nicht von seinem Leid erlöst werden darf, liegt an seinem Schutzstatus. Für anderes Wild regelt das Bundesjagdgesetz, dass krankgeschossene oder schwer kranke Tiere unverzüglich erlegt werden, um sie vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren. Dieses Vorgehen ist einem Jäger beim Wolf sogar ausdrücklich untersagt. Über die Einschläferung angeschossener oder durch einen Verkehrsunfall schwer verletzter Tiere darf nur ein Amtstierarzt entscheiden.

Wolfssichtungen können per E-Mail an Steffen.Butzeck@LfU.Brandenburg.de gemeldet werden.