MOZ+MOZ+Verkehr in Brandenburg
: Ortsumgehung darf keine Kraftfahrstraße sein

Die Regelung, die eigentlich für ein schnelleres Vorankommen geschaffen wurde, steht dem Sinn von Umgehungsstraßen entgegen. Das muss in Brandenburg geändert werden.
Kommentar von
Olaf Gardt
Beeskow
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Weil die Mais- und Gülletransporter der Firma Osterhuber aus Oschätzchen nicht die B-183-Umgehungsstraße - sie ist als Kraftfahrstraße mit Mindesttempo 60 zu befahren - nutzen dürfen, müssen sie durch das Stadtgebiet Bad Liebenwerda "donnern".

Weil die Mais- und Gülletransporter der Firma Osterhuber aus Oschätzchen nicht die B-183-Umgehungsstraße - sie ist als Kraftfahrstraße mit Mindesttempo 30 zu befahren - nutzen dürfen, müssen sie durch das Stadtgebiet Bad Liebenwerda "donnern".

Weil die Mais- und Gülletransporter viele Ortsumgehungen in Brandenburg nicht nutzen dürfen, müssen sie durch die Innenstädte rollen. Das ist widersinnig.

Frank Claus