Vogelgrippe in Oder-Spree: In diesen Gemeinden gilt weiter eine Stallpflicht

Einige Hühner dürfen bald wieder an die frische Luft, andere nicht. Der Landkreis Oder-Spree hat das ortsscharf geregelt. (Symbolfoto)
Julian Stratenschulte/dpa- In fünf Regionen von Oder-Spree bleibt die Stallpflicht für Geflügel wegen Vogelgrippe bestehen.
- Die Zahl der Wildvogel-Funde mit Virusnachweis sinkt, aber vereinzelt gibt es weiter Fälle.
- In Gemeinden mit mehr als 100 Geflügel-Tieren pro km² bleibt die Stallpflicht bis auf Widerruf.
- Geflügelausstellungen bleiben verboten, um Infektionsgefahr weiter zu minimieren.
- Betroffene Orte sind u. a. Beeskow, Storkow, Neuzelle und weitere Gemeinden in Oder-Spree.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
„Die aktuelle Lage zur Geflügelpest im Landkreis zeigt eine deutlich positive Entwicklung. In den vergangenen Wochen ist die Zahl der gemeldeten Wildvogelfunde mit bestätigten Virusnachweisen kontinuierlich zurückgegangen“, teilt die Kreisverwaltung mit. Zwar würden weiterhin vereinzelt Fälle registriert, jedoch weise das Gesamtgeschehen auf eine abnehmende Gefahr für die Ausbreitung der Geflügelpest in Nutzgeflügelbestände hin.
Aus Sicht der Verwaltung dürfen daher Hühner, Enten, Gänse und anderes Federvieh in den ersten Städten und Gemeinden des Kreises bald wieder an die frische Luft. Ab Sonntag ist die Stallpflicht aufgehoben.
Allerdings gilt das nicht in Orten mit größeren Nutzgeflügelbeständen. „Zum Schutz der Geflügelhaltungen gilt in Gemeinden mit einer Geflügeldichte von mehr als 1000 Tieren pro Quadratkilometer weiterhin die Aufstallungspflicht“, betont der Kreis. Betroffen sind Beeskow und das östliche Umland, Storkow und Umgebung, die Region Neuzelle und Teile des Odervorlandes.
Geflügelausstellungen bleiben untersagt
Dies solle verhindern, dass ein mögliches Infektionsgeschehen rasch um sich greifen kann. Für diese Gebiete wird die Aufstallungspflicht zunächst bis auf Widerruf aufrechterhalten.
Der Landkreis weist zugleich darauf hin, dass die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin oberste Priorität hat, um eine erneute Einschleppung des Virus zu verhindern.
Aus Vorsorgegründen bleibe auch das Verbot von Geflügelausstellungen unverändert bestehen. Durch diese Maßnahme sollen zusätzliche Übertragungswege weiterhin ausgeschlossen werden.
In diesen Oder-Spree-Orten gilt weiter die Stallpflicht
Zone1: Beeskow, Ragow, Oegeln, Schneeberg, Krügersdorf, Kummerow, Zeust, Reudnitz, Oelsen, Groß-Briesen, Lindow, Friedland, Leißnitz
Zone2: Braunsdorf, Spreenhagen, Markgrafpieske, Alt Stahnsdorf, Rieplos, Lebbin, Kolpin, Riechenwalde, Dahmsdorf, Storkow, Bugk, Schwerin, Wochowsee, Selchow, Groß und Klein Schauen, Görsdorf (S), Philadelphia, Kummersdorf
Zone 3: Kersdorf, Briesen Alt Madlitz, Petersdorf (B), Sieversdorf, Jacobsdorf
Zone 4: Hasenfelde
Zone 5: Neuzelle, Schwerzko , Bomsdorf, Streichwitz, Wellmitz, Ratzdorf, Breslack, Coschen, Steinsdorf


