MOZ+MOZ+Wölfe in Brandenburg
: Warum es nicht verboten ist, einen jungen Wolf einzufangen

In Beeskow muss sich eine Tierschützerin wegen der Rettung von Enten verantworten, das Einfangen eines Raubtieres bleibt dagegen folgenlos.
Von
Olaf Gardt
Beeskow
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Pfoten von Wolf: ARCHIV - 19.07.2017, Brandenburg, Groß Schönebeck: Die beiden Vorderpfoten eines jungen Wolfs sind am 20.07.2017 in einem Gehege im Wildpark Schorfheide in Groß Schönebeck (Brandenburg) zu sehen. (zu dpa: «Erschossen, nicht überfahren - Neue Ergebnisse zu totem Wolf») Foto: Patrick Pleul/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Vorderpfoten eines jungen Wolfs. Unter Umständen ist es durchaus erlaubt, die wilden Tiere einzufangen. Komplizierte ist es rechtlich bei Wildenten, Rehen oder Wildschweinen.

Patrick Pleul/dpa