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: Einsicht in Akten im Barnim – was möglich ist

Seit 1998 gilt das Akteneinsichtsgesetz (AIG) und die Bürger haben das Recht, bei Städten und Gemeinden im Barnim in die Akten zu schauen. Was möglich ist und welche Unterlagen angefordert werden.
Von
Kai-Uwe Krakau
Bernau
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Wer sich dazu entschließt, seinen Riester-Vertrag beim Versicherer beitragsfrei stellen zu lassen, kann diese Entscheidung jederzeit widerrufen. (zu dpa: «Riester-Rente: Kündigung teuer, Stilllegung oft besser»)

In den meisten Fällen, in denen von Bürgern eine Akteneinsicht bei den Kommunen beantragt wird, handelt es sich um Planungs- und Bauangelegenheiten. Aber das sind längst nicht die einzigen Anfragen zur Einsicht in Akten im Barnim. (Symbolfoto)

Zacharie Scheurer/dpa