MOZ+MOZ+Angriff in Bernau
: Rentner soll Schwiegersohn mit Hammer attackiert haben

Am Amtsgericht Bernau steht ein Rentner wegen schwerer Körperverletzung mit einem Hammer vor Gericht. Unterschiedliche Aussagen der Beteiligten sorgen für Zweifel am Tathergang und werfen Fragen auf.
Von
Conradin Walenciak
Bernau
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Das ist der Hammer, wettert die Opposition. Ausgerechnet die Justizministerin setze sich über das Votum eines demokratischen Gremiums und die Rechtsprechung hinweg.

ARCHIV - ILLUSTRATION - Auf der Richterbank im Schwurgerichtssaal im Schwurgerichtssaal im Landgericht Karlsruhe (Baden-Württemberg) liegt am 02.09.2014 ein Richterhammer aus Holz. Im nachbarlichen Miteinander geht es nicht immer ohne Streit ab. Doch müssen die Streithähne nicht gleich vor Gericht ziehen, um zu einer Eingung zu kommen: 285 Schiedsmänner- und Schiedsfrauen sind als Ansprechpartner tätig. (zu dpa «Hilfe im Alltagsstreit: 285 Schiedsleute stehen Thüringen bereit» vom 04.12.2017) Foto: Uli Deck/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ein Rentner aus Bernau muss sich vor Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er soll seinen Schwiegersohn mit einem Hammer angegriffen haben. (Symbolbild)

Uli Deck/dpa